Aus meiner Sicht wird hier Europäisches Recht definitiv bewusst missachtet.
Gibt es denn keine Instanz, an die man sich deswegen wenden könnte?
Aus meiner Sicht wird hier Europäisches Recht definitiv bewusst missachtet.
Gibt es denn keine Instanz, an die man sich deswegen wenden könnte?
Hier wird nicht europäisches Recht missachtet, sondern in deutsches Recht transformiertes europäisches Recht. Mercedes Benz fährt die Schiene „wir haben viel Geld und noch mehr Zeit“.
Ätzend. Unmoralisch. Und rechtlich fragwürdig. Eben komplett scheiße als Reaktion auf den Pfusch mit den Akkus. Egal, ob das ein Zulieferer war, Mercedes Benz hat weder den Schneid noch Anstand, um den (für den Käufer sehr teuren und miesen) Fehler zu beheben.
Bei mir kam heute ebenfalls ein Antwortschreiben der Beklagten.
Sie alles nicht berechtigt, blablabla.
Nächste Woche ist Urteilsverkündung.
Zur gütlichen Einigung wurde nur der Vorschlag gemacht, dass das Fahrzeug bei Neubestellung eines MB „günstig“ in Zahlung genommen werde , ohne in Details zu gehen.
Aber 1500,- Euro Schadensersatz (s.o.) halt ich wirklich für deutlich zu gering.
Ich gehe davon aus, dass natürlich der Unterschied Zahlung / Leasing hier erheblichen Einfluss auf die Schadenssumme hat.
Werde berichten, wie nächste Woche das Urteil ausfällt.
Zur gütlichen Einigung wurde nur der Vorschlag gemacht, dass das Fahrzeug bei Neubestellung eines MB „günstig“ in Zahlung genommen werde , ohne in Details zu gehen.
Aber 1500,- Euro Schadensersatz (s.o.) halt ich wirklich für deutlich zu gering.
Aus Erfahrung kann ich sagen, ist nur Verzögerungstaktik. Die werden Vorschlagen das Fahrzeug zu bewerten, dann wartest Du auf einen Termin, dann wartest Du auf ein Angebot.
hat bei mir fast 6 Wochen gedauert und dann bekommst Du 27.000 € (Bauj 23 mit 50.000 km) für den EQA aber nur wenn Du auch ein neuen MB kaufst.
Das ist ein Preis den Du auch am Markt erreichen kannst !
Ich würde direkt anführen, dass die Erfahrung anderer Betroffener in der Art waren, dass es kein Angebot war sondern eine Unverschämtheit.
Am besten sagst Du was für eine Summe kommen muß damit es einen Vergleich gibt das kürzt das ganze ab.
Gruß
Stephan
Danke für den Hinweis
So werde ich das machen.
Meiner hat auch 50 000 km und BJ 2023, wird ähnlich bewertet werden , nehme ich an.
Irgendwie hab ich den Eindruck, dass keine rechtlichen Ansprüche hier eine Rolle spielen, sondern Feilschen wie auf dem Bazar😕
Ich würde direkt anführen, dass die Erfahrung anderer Betroffener in der Art waren, dass es kein Angebot war sondern eine Unverschämtheit.
Am besten sagst Du was für eine Summe kommen muß damit es einen Vergleich gibt das kürzt das ganze ab.
ABer auch nur augenscheinlich abkürzen.Wenn die dann nicht das zusagen dann geht es auch nicht weiter, sprich berufung usw usw..
alles ein großer Ärger