Die Diskussion ist müssig. Das Fahrzeug bekommt eine neue Batterie und damit ist der alte Zustand wieder hergestellt. Die Frage ist dann ob ein Gericht auf Rückabwicklung entscheidet oder auf eine Nutzungsentschädigung.
Und bis dahin wird alles in Frage gestellt und die Gerichte haben anscheinend keinen Mum ein Urteil zu einem Verfahren abzugeben.
Kern des Problems ist, dass das Fahrzeug bis zum Batterietausch nur eingeschränkt nutzbar ist. Das wird aber zerredet durch Diskussionen ob von der spezifischen Batterie eine Gefahr ausgeht.
Wenn ich die Batterie ausbaue und Mercedes hinschiebe können die auch nicht sagen was mit der Batterie ist. Die wissen es selber nicht oder Sie wissen es doch und behalten das Geheimnis für sich.
Der EQA+ hat für damalige Verhältnisse ein hohe Reichweite gehabt. Vielleicht war die ganze Auslegung etwas grenzwertig.
Was ich mitnehme ist:
- Bilder von Brennenden EQA häufig an Schnelladesäulen
- Brände im Winter (kalte Temperaturen können die Pouchzellen nicht ab)
- Rückruf immer am Ende von Wintersaison
Die Batterien scheinen ein Problem zu haben wenn nicht alle Parameter, Zelltemperatur,Zellspannung, Ladespannung perfekt sind.
Die Frage ist, was ist an den nicht betroffenen Batterien anders ? Sind es die gleichen Batterien nur aus einem anderen Produktionsbatch oder sind diese technisch anders ?
Soweit ich weiss gibt es noch kein Urteil zu einem EQA
Der Verbraucherschutz in Deutschland ist echt unterirdisch. Hier könnte eine Sammelklage deutlich Kapazität der Gerichte entlasten aber eine Sammelklage geht nur wenn der Verbraucherschutz sich dem Thema annimmt. Das ist bei den 59XX Betroffenen uninteressant. Wahrscheinlich gibt es nur < 100 Klagen.
Gruß
Stephan