Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Kann ich auch echt gut nachvollziehen die Gedanken... Wir sind da ähnlich unterwegs.. Aber kein anderer würde unsere beiden EQA ankaufen, nicht zu dem Angebot was Mercedes uns gemacht hat.

    Nur der Neuwagen Preis ist mit 6% Rabatt Unverschämt...

  • Zitat

    auf Ihr Schreiben vom 06.08.2026 teilen wir mit, dass unsere Mandan-

    tin zu einem weiteren Entgegenkommen nicht bereit ist.

    OK Berufung wird defintiv für beide Klagen eingeleitet...

    Die scheinen sich echt sicher zu sein..


    Besonders nach dem eqa der Sonntag gebrannt hat eher verwunderlich...🙈

  • OK Berufung wird defintiv für beide Klagen eingeleitet...

    Die scheinen sich echt sicher zu sein..


    Besonders nach dem eqa der Sonntag gebrannt hat eher verwunderlich...🙈

    Aaaalter 🤦🏻. Mercedes Benz ist fertig mit Schönschrift.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

  • Zitat

    Aaaalter 🤦🏻. Mercedes Benz ist fertig mit Schönschrift.

    Nützt leider nichts, bis die ersten Kläger zu einem Schadensersatz/Rückgabe kommen. Wird es noch 1-2 Jahre dauern. Und bis man ein vollfunktionsfähiges / sicheres Fahrzeug zurückbekommt durch den Batterietausch wird auch noch mindestens 12 Monate dauern.


    Alle haben viel Geld für ein Premium Produkt ausgegeben. Was nun nicht mehr annähernd der Verkaufsbeschreibung entspricht.


    Das deutsche Gesetz hat keine Möglichkeit, das ein Verbraucher Zeitnah zu seinem Recht kommt.


    Gruß Stephan

  • MB reitet weiter darauf herum das der Sachmangel nicht bei Kaufübergang vorgelegen hat und will bei Gericht erwirken, dass die Klagepartei dazu einen Nachweis erbringt.


    War klar die holen mit 20 Seiten aus und erzählen das blaue vom Himmel. Insbesondere wird angeführt, dass ja nur ein paar Autos abgebrannt sind und das, ist eigentlich prozentual zu vernachlässigen. Möglicherweise hat sich ein Schaden an der Batterie erst später entwickelt!

    Jetzt hängt es am Gericht ob es eine Gutachterschlacht gibt oder ein Urteil.


    Vielleicht sollte man das Auto immer unter extrem Bedingungen im Rahmen des erlaubten Schnellladen dann fackelt der Karren vielleicht ab.


    Ist schon interessant zu sehen was Anwälte alles schreiben und bei Nachfrage des Richters der selbst einige Äußerungen für unsachlich hält wird auch das ausgesessen und offensichtlich klein geredet.


    Ich schätze alle anderen bekommen ein Urteil wie in Stuttgart und wir verlieren uns in Diskussionen am liebsten würde ich nochmal vor Gericht die Gutachterfrage Auge in Auge klären.


    So weit ich weiß hat MB offiziell keinen blassen Schimmer was die Ursache ist. Die haben nur Theorien aber nicht eine belegbare Ursache.


    Gruß Stephan

  • Anmerkung :

    Die Strategie von MB ist auch in den Berufungsverfahren in Frage zu stellen, dass der Sachmangel bei Kauf vorgelegen hat. Die versuchen bei Gericht zu erwirken, dass die Klageparteien das Nachweisen müssen.


    Juristisch denke ich bekommen wir nur Recht, wenn der Sachmangel bei Kauf vorgelegen hat. Alles andere wie Nutzungseinschränkungen, veränderte Ladezeiten usw. interessiert nicht.


    Also bleibt es interessant wie die Gerichte das ganze sehen.


    Gruß Stephan

  • Also nun mal Butter bei die Fische. Wenn der Sachmangel bei Kauf nicht vorgelegen hat, warum wurde dann das Fahrzeug mit einem Softwareupdate runtergeregelt? Warum dürfen wir nicht mehr in Parkhäusern und Tiefgaragen parken sondern nur noch im Freien auf der grünen Wiese?

    Wenn das mit dem Sachmangel argumentativ bei Gericht für uns negativ läuft verlange ich die Rückführung meines Fahrzeugs. Es liegt ja dann kein Sachmangel vor. Der wäre dann ja erst gegeben wenn die Karre abbrennen sollte. Dann ist eh egal.


    Also ich lade zu Hause ja eh immer mit 11 KW auf 80% und vor längerer Tour bis 100% voll.

    Und ich werde dann auch wieder im Parkhaus parken. Es gibt ja keinen Sachmangel.


    So langsam wird es mit Mercedes echt lächerlich.


    Mal sehen wie das weiter geht.

  • Naja. Immerhin gibt es die Beweislastumkehr. Die ist seit 1.1.22 ist diese auf 12 Monate ausgeweitet worden. Da muss der Käufer gar nichts beweisen. Es wird vermutet, dass der Fehler bei Gefahrübergang vorgelegen hat und der Verkäufer muss beweisen, dass es eben nicht so war.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.