Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Die speilen auf Zeit, bis dann ggf der Akku getauscht worden ist und dann sagt der Richter: "ist doch alles gut nun fall kann geschlossen werden"...

    Der Richter hat schon die Einschränkung nur max 80% zu laden, als erhebliche Einschränkung angesehen, insbesondere weil es sich um ein premium Produkt handelt.

    Und der erneute Rückruf mit „Parken im Freien“ ist schon erheblich. Hier ist mindestens ein Schadensersatz einzuräumen.

    Also Prognose ist mindestens ein Schadensersatz der zwischen 10-15% vom Kaufpreis liegt zu erwarten . Rückgabe muss bewertet werden wurde aber nicht ausgeschlossen.

    Batterietausch denke ich wird Mercedes dieses Jahr nicht schaffen.

    Farrensis wird nur die Zellen liefern und Mercedes muss dann daraus die Batterien bauen. Ich gehe davon aus das die alten Batterien geöffnet werden und die Zellen werden recycelt. Dann wird das Gehäuse geprüft/ überarbeitet und dann kommen neue Zellen rein. Ich vermute das es eine Art Ringtausch geben wird. Dieser Prozess muss geplant werden. Qualitativ abgesichert werden. Das ist quasi wie eine Neuplanung einer Produktion.

    Also im ersten Schritt werden komplett neue Batterien getauscht und dann denke ich werden die Batterien mit neuen Zellen refurbished. Und erst wenn ausreichend Kapazität verfügbar ist wird der Tausch mit einem neuen Rückrufschreiben über KBA gestartet. Eventuell auch in mehreren Wellen nach Fahrgestellnummer.

    Vielleicht ziehen Sie die Beklagten Fahrzeuge vor um den Schaden zu minimieren.

    Glaube ich aber nicht, das fällt bei den Kosten auch nicht mehr ins Gewicht.

    Gruß Stephan

  • Habe gestern mit cs.deu@cac.mercedes-benz.com paar Mails wegen was anderem ausgetauscht und u.a. nach einem Update zum Rückruf gefragt. Hier die Antwort:

    Zitat

    "... Tatsächlich liegen uns zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin noch keine weiteren Informationen zum Start der Maßnahme vor. Sobald die Maßnahme für Ihren Stern startet, werden Sie selbstverständlich erneut schriftlich mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise informiert.


    Sollten Sie aufgrund der Nutzungseinschränkungen eine individuelle Lösung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Mercedes-Benz Werkstatt vor Ort. Die Kollegen haben inzwischen die Möglichkeiten Alternativlösungen anzubieten. ..."

    Welche Alternativlösungen es gibt, wurde nicht aufgelistet, aber ich werde dies demnächst dezent bei Mercedes-Benz Mannheim in Erfahrung bringen, um den Road-Trip Urlaub ohne Einschränkungen zu planen.

  • woher hast du diese Informationen? Nochmals meine frage, könnten wir bitte einmal telefonieren?


    Wenn das so eintrifft wie du hier darstellst ist das noch unzufriedener als ursprünglich gedacht. Eret versprechungen über neuen Akku. Das such noch also Vorwand beim Gericht einzusetzen das die Klage abgewiesen werden soll....Unsere beiden Richter wäre eher auf Seite von Mercedes. Da wird uns wohl eher nichts zu gesprochen.

  • woher hast du diese Informationen?

    Von meiner Gerichtsverhandlung.

    Mercedes hatte die 80% versucht als normal darzustellen. Das wurde bereits vom Richter in Frage gestellt und ich habe dann noch Nutzungsbeispiele aufgezeigt um Darzustellen, welche Einschränkung gegeben über der Ursprünglichen Situation entstehen und zum Schluss habe ich dann noch angemerkt, das ich mit dem Auto nicht zu Gericht fahren kann, da ich kein Parkhaus benutzen kann. Hier gab es keinen Einwand von der Beklagten. Und das Argument Sie bekommen ja eine neue Batterie, war mein Argument das wurde mir vor der Klage abgelehnt und auf Grund des Passus „ das Brandrisiko wird nur mitigiert“ und 11% Reduzierung habe ich Klage eingereicht.

    Mein weiterer Kommentar war: Unabhängig vom Gerichtsverfahren gehe ich davon aus , dass mir schnellstmöglich ein Termin für einen Batterietausch angeboten wird.

    Dann habe ich eingeräumt, das ich das Auto stilllege bis ich einen Termin für einen Batterietausch bekomme, da ich nicht länger gewillt bin das Risiko für das Laden in meiner Garage auf meine Kappe zu nehmen. Ich habe bereits meine Wallbox in die Gartengarage verlegt, falls es zu einem Brand kommt, das nicht mein Haus betroffen ist.

    Also ich parke das Auto nicht im freien und Lade in einer Garage. Wenn hier etwas passiert trage ich die Verantwortung.

    Und das mache ich nicht mehr mit.



    Der Richter möchte kein Urteil sprechen er empfiehlt einen Vergleich, da es in meinem Interesse ist zeitnah eine Lösung zu finden und die Beklagte ja einräumen muss das es erhebliche Einschränkungen gib und das Aufgrund des Rückrufs das Brandrisiko nicht schön geredet werden kann.


    Vergleich ist vorgeschlagen aber die Beklagte ist schon 14 Tage überfällig. Das Gerichtsverfahren wurde nicht unterbrochen, sondern der Richter hat es intern beiseite gelegt.

    Mein Anwalt kommentierte die Verhandlung, das hat er noch nie gesehen, dass ein Hersteller diese Zugeständnisse gemacht hat und er hat bereits über 600 Verfahren gegen Hersteller begleitet.


    Aber für mich zählt es erst wenn die Sache unter Dach und Fach ist.


    Das Warten nervt aber was soll es.


    Gruß Stephan

  • Hast aber scheinbar einen guten richtet erwischt...Sind alles Punkte die wir auch angebracht haben...Aber bisher keine Einsicht. Rein gar nichts.

    Und angeblich sind wir ja nicht betroffen weil das Auto ja kein Fahrzeug für Langstrecke sei.

    Wir aber mit 4000 bis 6000 km pro Monat fahren aber recht viel damit....vorm update ging das wunderbar....Heute einfach nur ätzend...

  • Zitat

    Und angeblich sind wir ja nicht betroffen weil das Auto ja kein Fahrzeug für Langstrecke sei.

    Wäre meine erste Frage gewesen wie definiert sich ein Langstrecken Fahrzeug.

    Wo steht, dass das Fahrzeug nicht für Langstrecke geeignet ist bzw. worauf muss ich beim Kauf achten? Im Ursprungszustand warst Du ja zufrieden.

    Hat Dein Anwalt nicht reingegrätscht?

    Bei meiner Verhandlung musste ich auch öfters reingrätschen.

    Aber wenn Deine Klage außerhalb der Gewährleistung erfolgt ist bist Du doch juristisch ehe draußen. Da wird die Beklagte wegen Verjährung Klageabweisung beantragen , oder nicht ?


    Eigentlich hätte Dein Anwalt / Rechtschutz das vorab bemerken müssen.


    Mir war vorab klar, dass ich nur Klagen kann wenn die Klage innerhalb der Gewährleistung erfolgt.


    War bei mir ein Thema weil am letzten Tag der Gewährleistung die Klage fristgerecht eingereicht wurde . Das lag an meiner Rechtschutz . Da haben sich die Beklagten direkt draufgestürzt. Aber fristgerecht ist nun mal fristgerecht. Dann wurde eingeräumt ,dass ja gar keine Chance bestand die Batterie zu tauschen. Dann habe ich erklärt das Sie anscheinend nicht die eingereichten Dokumente gesichtet haben und das eine Klage nach Ablehnung einer Nachbesserung erfolgt ist. Außerdem habe ich beim Kundendienst nach einem Angebot gefragt, die Batterie zu tauschen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Da wurde mir gesagt das ist nicht möglich.


    Gruß


    Stephan

  • Ich erinnere an meinen Beitrag vom 1.2.26, wonach der EQA laut Mercedes auf Langstrecke komfortabel ist. Ob das gerichtsverwertbar ist?

    Stand heute wird im EQA-Konfigurator immer noch die Verstell-Dämpung mit "Komfort auf der Langstrecke" beworben, und das normale Fahrwerk für "lange Autobahnetappen". Damit widerspricht Mercedes doch der eigenen Behauptung "nicht für Langstrecken".