Das sind alles Klauseln, die Beiträge, aber nicht grundsätzlich Versicherungsschutz betreffen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht durch diese Garagenangabe, wenn das Fahrzeug draußen steht, genauso wenig wie er erlischt, wenn jemand Anderes das Auto fährt als angegeben. In der Regel ist letzteres sogar sehr günstig, in einem Fall habe ich einfach die reguläre Jahresgebühr nachgezahlt, als mein Sohn einen Kratzer verursacht hat bei anderem Auto; in anderem Fall hat die Versicherung gar nix gesagt.
Es gibt ganz wenige Versicherer, die mit 2 Tausend Euro Selbstbeteiligung drohen, wenn ein unter 25jähriger das Auto fährt, ganz wenige.
Die Garagensache ist völlig unproblematisch. Selbst wenn Du keine Garage hast, und es würde rauskommen- mir ist jetzt kein deutscher Fall bekannt, ob die Versicherung Lust hat, den Verwaltungsakt der geringen Beitragserhöhung durchzuführen, ist fraglich..
Übrigens: Auch wenn man angibt, BahnCard zu haben, darf man das Auto fahren ![]()