Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Das sind alles Klauseln, die Beiträge, aber nicht grundsätzlich Versicherungsschutz betreffen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht durch diese Garagenangabe, wenn das Fahrzeug draußen steht, genauso wenig wie er erlischt, wenn jemand Anderes das Auto fährt als angegeben. In der Regel ist letzteres sogar sehr günstig, in einem Fall habe ich einfach die reguläre Jahresgebühr nachgezahlt, als mein Sohn einen Kratzer verursacht hat bei anderem Auto; in anderem Fall hat die Versicherung gar nix gesagt.


    Es gibt ganz wenige Versicherer, die mit 2 Tausend Euro Selbstbeteiligung drohen, wenn ein unter 25jähriger das Auto fährt, ganz wenige.

    Die Garagensache ist völlig unproblematisch. Selbst wenn Du keine Garage hast, und es würde rauskommen- mir ist jetzt kein deutscher Fall bekannt, ob die Versicherung Lust hat, den Verwaltungsakt der geringen Beitragserhöhung durchzuführen, ist fraglich..


    Übrigens: Auch wenn man angibt, BahnCard zu haben, darf man das Auto fahren :)

  • Kurzbericht Gerichtstermin EQA 250+ (per Video)

    Hatte heute einen Gerichtstermin wegen eines EQA 250+.

    Das Gericht sieht die Sache eher kritisch, vor allem wegen der verkürzten Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr (da Firmenkauf). Die Gewährleistungsansprüche gelten wohl als verjährt. Auch mögliche deliktische Ansprüche (z. B. Qualitätsmängel) wurden eher zurückhaltend bewertet.

    Es wird ein Hilfsantrag mit Nutzungsentschädigung (~13.000 € auf Basis 500.000 km) gestellt. Die Gegenseite möchte am liebsten, dass das Verfahren eingestellt wird.

    Jetzt geht es schriftlich weiter:

    • Stellungnahme bis 23.04
    • Erwiderung bis 26.05

    Mal schauen, wie es ausgeht.

  • Ah Ok, die Gewährleistungsfrist ist maßgeblich. Wenn hier für gewerbliche Käufe / Leasing etwas anderes gilt dann sieht es schlecht aus.

    Habe das gerade recherchiert und tatsächlich ist für einen gewerblichen Kauf häufig die Garantiefrist nur 1 Jahr oder sogar ganz ausgeschlossen.

    War mir nicht bekannt.

    Danke für die Info

    Gruß Wicklungstreiber

  • Habe das gerade recherchiert und tatsächlich ist für einen gewerblichen Kauf häufig die Garantiefrist nur 1 Jahr oder sogar ganz ausgeschlossen.

    Mir auch nicht. Hab ich überlesen. Bzw haben wir dies erst jetzt erfahren. Es stand beim Kaufvertrag n icht drunter. Nur bei "verbindliche bestellung", die wir aber so gar nicht vorliegen haben.


    Mal schauen was nun darauf passiert. Es zeith sich aber auch echt wie Kaugummi wenn das nun noch bis ENde Mai so weiter geht.
    Ich hab jedenfalls den Vorschlag vom Richter (ob Akkutausch in Frage kommt da das Auto ja dann neuwertig ist) abgelehnt und gesagt nein das wollen wir nicht sondern Rückabwicklung.

  • Hallo Leute, war heute mal beim Mercedeshändler wg. Akkutausch mit dem Schreiben das Mercedes Anfang März an uns geschickt hat. Antwort: Thema bekannt, aber noch kein Teiletausch für mein Fahrzeug geplant. Anscheinend werden die Teile personalisiert vergeben und dann der Kunde informiert. So habe ich das jedenfalls verstanden.

    Wenn jemand was besseres weiß, gerne melden.

  • Ich bin auch nicht bereit mein Auto außerhalb der Garage abzustellen und es dadurch der Gefahren des Diebstahls, Vandalismus und Umwelteinflüssen auszusetzen. Wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, in Bezug auf die Angabe das das Auto in der Garage abgestellt wird, weiß ich auch nicht. Meine Frau fährt seit dieser Zeit nicht mehr gerne in unseren EQA. Wir möchten Ende Mai an die Ostsee in Urlaub fahren und das ist gerade nicht erfrischend mit dem Gedanken das man ein Fahrzeug mit Brandgefahr unter seinen Hintern hat.

    Ich werde morgen meinen Händler auf einen kostenlosen Leihwagen mit AHK ansprechen(wir sind Radfahrer), da noch eine Mobilitätsgarantie auf dem Fahrzeug besteht und auf die Abstellmöglichkeit des EQA auf seinem Firmengelände.

    Versicherungsvertrag ändern. Ich habe Abstellort Garage herausgenommen. Die Prämie ist ca. 50€ höher