Naja denke ich auch, weil die Auflage ja so groß ist, dann bekommen es viele mit.
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Mercedes hat ein Batterie-Problem – und die Kunden sollen es ausbaden. Wegen Brandgefahr ruft der Autobauer weltweit über 33.000 Elektro-SUVs zurück. Doch statt die fehlerhafte Technik zu ersetzen, gibt es nur ein Software-Update – mit Folgen für die Kunden, wie aus einem ADAC-Bericht hervorgeht!
Die Batterie könnte Feuer fangen!
Betroffen sind die E-Modelle EQB und EQA (Baujahre 2021–2024). Der Fehler: Ein mögliches Problem mit der Hochvolt-Batterie kann zum Kurzschluss führen – und damit zum Fahrzeugbrand. In China sind bereits mehrere Wagen abgebrannt.
Und Mercedes? Tauscht die gefährdete Batterie nicht aus. Nein – die Lösung lautet: weniger Akku für alle!
Bis zu 11 Prozent weniger Reichweite
Das Schnellladen dauert künftig deutlich länger, bis zu 15 Minuten mehr braucht es jetzt von 10 auf 80 Prozent. Gleichzeitig sinkt die nutzbare Akku-Kapazität über die Lebensdauer des Fahrzeugs – und zwar nicht zu knapp.
Mercedes selbst rechnet im Rückrufschreiben vor, wie der Stromspeicher allmählich schrumpft: Nach 50.000 Kilometern fehlen bereits 5 Prozent Reichweite, bei 100.000 Kilometern sind es 8 Prozent – und bei 160.000 Kilometern sogar satte 11 Prozent!
Für die Fahrer heißt das: Weniger Tempo beim Laden, weniger Kilometer mit einer Ladung – und vor allem weniger Vertrauen in einen Hersteller, der Sicherheit offenbar mit Leistungsdrosselung verwechselt.
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Diese Modelle sind betroffen:
- Hersteller: Mercedes
- Modelle: EQA und EQB
- Produktionszeitraum: 20.02.2021 – 23.01.2024
- KBA-Referenznummer: 14775R
- Mercedes-Code: 5496507
Das sagt der ADAC
Dürfen Autohersteller per Software-Update die Leistung Ihres Fahrzeugs einschränken – selbst wenn es der Sicherheit dient? BILD hat beim ADAC nachgefragt:
„Aus Sicht des ADAC können Softwareupdates durchaus ein sinnvolles Mittel für Reparaturmaßnahmen an einem Fahrzeug sein – sofern sie dafür geeignet sind. Der Hersteller muss dabei sicherstellen, dass alle Fahrzeuge dieses Update zügig erhalten. Sollte es dabei temporär zu Einschränkungen der Leistung (z.B. Ladegeschwindigkeit oder Batteriekapazität) kommen, so muss dies dem Kunden frühzeitig angekündigt werden. Außerdem muss eine Perspektive folgen, wann die Einschränkungen wieder aufgehoben werden“, sagt ADAC-Unternehmenssprecher Fabian Faehrmann.
Dies wäre etwa dann der Fall, wenn das Software-Update eine beschädigte Batterie vor dem Ausfall schützt, der Hersteller aber noch etwas Zeit benötigt, um Ersatzteile zu beschaffen und Werkstatttermine zu koordinieren. „Dauerhafte Einschränkungen sind aus ADAC-Sicht inakzeptabel, da sich Kunden bewusst für ein Fahrzeug mit bestimmten Leistungen entscheiden.“
Diese Recht haben Kunden
BILD-Rechtsanwältin Nicole Mutschke ordnet das Mercedes-Vorgehen für Sie ein und erklärt, welche Rechte Sie als betroffener Kunde haben.
„Eine fehlerhafte Batterie mit derartigen Sicherheitsrisiken stellt regelmäßig einen sogenannten Sachmangel dar. Betroffene Käufer können daher innerhalb der Gewährleistungsfrist (2 Jahre bei Neuwagen) vom Verkäufer des Fahrzeugs die sog. Nachbesserung verlangen.
Führt ein bloßes Software-Update zu massiven Leistungseinschränkungen der Batterie, ist dies in der Regel keine ordnungsgemäße Nachbesserung. Der Käufer kann dann erneut Nachbesserung verlangen bzw. unter Umständen den Kaufpreis mindern oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten.“
BILD bat Mercedes um eine Stellungnahme. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte sich das Unternehmen nicht geäußert."