Tach zusammen - hatte auf dem Weg zurück vom Bodensee einen dicken Knall auf der Windschutzscheibe wahrgenommen und richtig - dicker Einschlag in der Windschutzscheibe (WSS). Ca. 10 cm vom Rand aber nicht im sichtbaren Bereich. Der Freundliche stellt fest: nicht reparabel, also WSS neu. Ich meine Versicherung informiert - habe SF46 mit TK 150 und VK 500 EUR. OHNE Werkstattbindung. Die Versicherung ruft mich nach meiner Schadenmeldung an. Ich sage, Auto 3 Jahre alt und immer in Markenwerkstatt die regelmäßigen Inspektionen gemacht - möchte den da auch reparieren lassen, zumal ich KEINE Werkstattbindung habe. HUD + AR sowie Kameras - möchte das dann bei denen kalibrieren lassen.
Versicherung, die mit der „24“ am Ende schickt mir ein Schreiben. Ich soll die WSS in einer Vertragswerkstatt der Versicherung (Carglass oder junited) reparieren lassen. Trotz fehlender Werkstattbindung gilt auch für mich die Schadenminderungspflicht. Ich soll 2-3 Angebote verschiedener Firmen telefonisch(!) einholen, bevor ich einen Auftrag erteile. Ansonsten teilt man mir Richtwerte der Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten und freien Werkstätten mit, die maximal für meine Region (?) erstattet werden können. Wenn Carglass schreibt: „Originalqualität und wir beziehen die Scheiben von den Herstellern, bei denen auch die Autofirmen kaufen“ so sagen sie ja nicht, dass sie z. B. die Mercedes-Originalscheiben mit dem Schriftzug „G.Daimler“ haben sondern nur die gleiche Qualität wie die Originalscheibe wird angeboten. Ende vom Lied: Ich war beim Freundlichen und habe dort 1.754 EUR gezahlt. Ich wollte das ohne Abtretung machen, da meine Werkstatt dann von mir die nicht übernommene Differenz fordern würde. Auf der Seite „Unfallregulierung effektiv“ habe ich dann für einen Tagespass von 12 EUR mehrere BGH-Urteile zum Vorgehen dieser Versicherung entdeckt, da mir Hoffnung machen, dass ich für eine Klage (sofern sie Geld einbehalten sollten) gute Karten habe. Ich werde berichten, wie es weitergeht.