Also nicht nur die Ladeeinrichtung, sondern auch schon der Stromkreis an sich ist anmeldepflichtig, also auch schon die Steckdose.
Da kann ich auch nur den Kopf schütteln. Eine mobile Wallbox kann sich überall in Deutschland und Europa befinden. Da macht die Meldung am Wohnort des/der Besitzer(in) absolut keinen Sinn.
Zu beachten wäre ferner gemäß §14a EnWG die verpflichtende Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW !
Steuerbarkeit bedeutet aber nicht, dass sie auch gesteuert werden kann. An unserer Wallbox liegt auch ein Steuerkabel, was aber nicht angeschlossen ist, weil der Netzbetreiber die Möglichkeit nicht nutzt.