Hab geahnt das diese Schutzbriefe über die Versicherungen Müll sind...
Es kommt darauf an. Die versicherungsbedingungen der Europa lauten bspw.:
ZitatAlles anzeigenA.3.6.2 Abschleppen des Fahrzeugs
Wenn das versicherte Fahrzeug nicht an der Schadenstelle repariert werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des
Fahrzeugs einschließlich
– des Gepäcks und
– der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung
in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Damit wir die Organisation des Abschleppens für Sie übernehmen können, melden Sie oder eine mitversicherte Person den
Schadenfall bitte sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale.
Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das Ihr Fahrzeug selbst abschleppt, übernehmen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag
von 154 Euro. Die durch den Einsatz des Pannenhilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden angerechnet.
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Die Kosten werden nämlich nur übernommen, wenn man erst den Schaden meldet und der Versicherer die Abtransport organisiert.