Alles anzeigenHallo Stephan,
meine Antwort bezog sich auf den Beitrag davor.
Ich stimme dir in der Sache weitgehend zu, habe aber ein Bauchgrummeln mit der Müßigkeit einer Diskussion: Wir sollten schon Recht bekommen, wenn wir Recht haben.
In einem Punkt würde ich aber Abstriche machen wollen. Es sei MB zugestanden, mal bei einem Produkt einen Fehler zu haben und in die Nachbesserung zu gehen, sogar 2mal. Diese muss aber zeitnah und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Hiermit ist MB aber meilenweit entfernt. Damit begründet sich u.a. das Recht der Rückabwicklung des Kaufvertrages lt. BGB.
Viele Grüße
ja nur das wir als Firma nur 1 Jahr Gewährleistung haben und es danach aufgetreten ist... Sprich so argumentiert der Anwalt von Mercedes. Sprich alles sei korrekt gelaufen...🤮