Ja, Klage liegt bei Gericht
Wann war deine Frist abgelaufen und wann Klage eingereicht? Wie weit bist du schon?
Ja, Klage liegt bei Gericht
Wann war deine Frist abgelaufen und wann Klage eingereicht? Wie weit bist du schon?
Wann war deine Frist abgelaufen und wann Klage eingereicht? Wie weit bist du schon?
Das müsste ich raussuchen, wüßte allerdings nicht warum diese Details hier relevant sein sollten. Ansonsten so wie es da steht: Klage liegt bei Gericht.
VG hgo
Einfach nur für mich zum schauen wie lange das ganze sich hinziehen wird?
Bei uns wurde die Klage an Mercedes eingereicht. Aber woher weiß ich das es bereits beim Gericht angekommen ist?
Einfach nur für mich zum schauen wie lange das ganze sich hinziehen wird?
Bei uns wurde die Klage ab Mercedes eingereicht. Aber woher weiß ich das es bereits beim Gericht angekommen ist?
Also die Klage wird ja (vermutlich) von einem Anwalt bei Gericht eingereicht (was bedeutet „….ab Mercedes…“ ??). Und der sollte ja berichten können wann er das wo getan hat.
Meine Klage wurde Anfang Juni eingereicht, dauern kann das lange bis sehr lange…..
VG hgo
Sorry Tippfehler, ging an Mercedes am 17.07
Interessante Logik von Mercedes aus dem ersten Antwortschreiben (über einen Monat nach verstrichener Frist)...
ZitatGrund des Rückrufs sind vereinzelt festgestellte Auffälligkeiten in einzelnen Fahrzeugen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass
das Fahrzeug Ihrer Mandantin von diesen technischen Problemen betroffen ist bzw. war. Daher ist auch nicht belegt, dass von diesem Fahrzeug ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht.
Dann gibt es ja auch keinen Grund die Ladeleistung und Kapazität einzuschränken...
Die landläufige Meinung, dass häufiges Schnellladen dem Akku schadet, hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Eine amerikanische, wissenschaftlich belegte Studie kommt zu anderen Erkenntnissen.
Was macht nicht machen sollte, bei EnBW gefunden:
Interessante Logik von Mercedes aus dem ersten Antwortschreiben (über einen Monat nach verstrichener Frist)...
Dann gibt es ja auch keinen Grund die Ladeleistung und Kapazität einzuschränken...
Wie geil...
Interessante Logik von Mercedes aus dem ersten Antwortschreiben (über einen Monat nach verstrichener Frist)...
Dann gibt es ja auch keinen Grund die Ladeleistung und Kapazität einzuschränken...
Habe ich heute auch erhalten bei Fahrzeug 2 ...
ZitatEs liegt kein Gewährleistungsfall vor und es besteht folglich weder ein Schadenersatzanspruch noch einRücktrittsrecht.
Überdies würde es aber ohnehin auch an den weiteren Anspruchsvoraussetzungen fehlen. Grund des Rückrufs sindvereinzelt festgestellte Auffälligkeiten in einzelnen Fahrzeugen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dassdas Fahrzeug Ihrer Mandantschaft von diesen technischen Problemen betroffen ist bzw. war. Daher ist auch nichtbelegt, dass von diesem Fahrzeug ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht. Der Rückruf ist eine vorsorgliche Maßnahme, diewir im Sinne unseres Mercedes-Benz Markenversprechens durchführen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsereFahrzeuge den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Das Softwareupdate stellt hierzu einewirksame Abhilfe dar.
Es scheint sich auf die Frage zu verengen:
liegt ein verpflichtender Rückruf vor mit verpflichtendem, vom KBA "abgenommenem" Update ?
Wenn ja, dann sind obige MB-Aussagen schlichte Lüge.
Wenn nein, hat man vermutlich ein "angebotenes" Update freiwillig angenommen und "Kleingedrucktes" (Nutzbarkeistminderungen) akzeptiert ??