Die Prämie wurde am 02.02.2026 durch e-geld24 für den Vorbesitzer beantragt, obwohl wir seit Juli 2025 Halter des EQA sind. Habe den Vorbesitzer jetzt mal angeschrieben. Schon ein wenig dreist von dem. Vor allem: Wieso schreitet das Umweltbundesamt da nicht ein, wenn ein neuer Antrag inkl. Fahrzeugschein dort eingeht, wo eindeutlich ersichtlich ist, dass das Frzg. schon min. seit dem 01.02.2026 einen andereen Halter hat ?
Solange e-geld24 keinen Widerruf hat, ist im Folgejahr the same procedere as every year! Das wird keine böse Absicht sein, der hat vermutlich einfach versäumt zu widerrufen und den Verkauf zu melden!