Vorweg, ich bin Techniker aber kein Jurist, mit einer nicht umfassenden und völlig irrelevanten Meinungsbildung.
Wenn ich hier lese, dass es Farasis nicht mehr gibt, drängt sich die Frage auf, wie MB die Produkthaftung gegenüber wem durchsetzen will? MB hat die Akkus ja nicht selbst hergestellt.
Nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller eines Endprodukts verschuldensunabhängig für Personenschäden und Sachschäden, die durch einen Fehler des Produkts entstehen. Das gilt auch für integrierte Zulieferteile wie Batterien. Aber: wo ist ein wirklicher Schaden entstanden?
Wenn ich dann lese, das MB 6 % Nachlass anbietet, soll das wohl ein Witz sein! Wenn ich zum Händler gehe, mit meinem GdB 50G, sind 15 % schon mal obligatorisch.
Mercedes-Benz gewährt beim Kauf eines Neuwagens einen Schwerbehindertenrabatt von in der Regel 15 Prozent auf den Listenpreis. Voraussetzungen sind ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 % und die Zulassung des Fahrzeugs auf die berechtigte Person.
Mache ich seit vielen Jahren nicht, immer noch zu teuer. JW mit wenig km und in der Regel mit 35 % vom UVP tun es auch.