Der Versicherung ist das Prozessrisiko zu hoch, deswegen nur Kostendeckung für eine außergerichtliche Einigung.
Im Effekt ist das ohne Bedeutung. Auf eine Forderung nach einem neuen Akku wird wohl nicht wie gewünscht reagiert, dann käme sehr wahrscheinlich die ausführliche Erläuterung zur Nachbesserung per Software.
Dann bleibt nur, auf eigene Faust und eigene Kosten klagen. Bedeutet volles Risiko auch für die Kosten beim Kläger mit Ausgang offen, denn: vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Frage nochmal an den Juristen hier: was ist daran unzumutbar und vor allem unverhältnismäßig, wenn nach Softwareupdate die Ladezeit um 15 Minuten steigt und die Akkukapazität auf dem Zeitstrahl am Ende der Lebensdauer um 11 % sinkt?
Meine unmaßgebliche Meinung, wenn es mich selbst beträfe: in den sauren Apfel beißen, c'est la vie, Lebbe gehd weider. Pragmatismus vor geschürter Hoffnung eines gierigen Anwalts, der auch nichts garantieren kann!