Hallo Leute, heute mal das KBA angeschrieben wie das Thema von denen gehandhabt wird und wie MB in die Pflicht genommen wird.
HIER DIE ANTWORT:
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihre Nachricht an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Das KBA kann Ihnen hierzu mitteilen, dass es unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts den Hersteller verpflichtet hat, alle Halter unverzüglich über die Gefahr zu informieren, so dass jeder Fahrzeughalter über die potentielle Gefahr informiert ist und im Zweifel von einer weiteren Benutzung des Fahrzeugs bis zur Reparatur absehen kann. Das KBA versteht, dass eine Nichtnutzung des PKW bis zur Ersatzteilverfügbarkeit möglicherweise ein Problem oder unangenehme Umstände darstellt.
Das KBA möchte jedoch darauf hinweisen, dass es keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen hat und diesen Prozess nicht beschleunigen kann. Die Ersatzteilverfügbarkeit liegt in der Verantwortung des Herstellers, und das KBA kann nur sicherstellen, dass alle Halter über die Gefahr informiert sind und die notwendigen Schritte zur Behebung des Mangels umgesetzt werden, sobald die Ersatzteile verfügbar sind.
Der Zeitrahmen zur Durchführung der Rückrufaktion wurde aufgrund der Ersatzteilverfügbarkeit und der Anzahl der Fahrzeuge auf 12 Monate festgelegt. Eine Verkürzung der Laufzeit würde das Problem der Ersatzteilversorgung nicht lösen, es würde jedoch möglicherweise die Probleme der Halter verschärfen, da nach Ablauf der Laufzeit eine Betriebsuntersagung der noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge vorgesehen ist.
Das KBA hofft, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ihr Auskunftsdienst
Kraftfahrt-Bundesamt
Auskunftsdienst Marktüberwachung
FAZIT:
WIR KUNDEN SIND AM A....