Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • ok also nicfhts neues auch bei dir.. super ärgerlich.

    ja bei mir ähnlich... also war nicht beim Kauf... bla bla...

  • Ja nur beweisen können wir das ja leider nicht...wie auch...

  • Vielleicht sollte man das Auto immer unter extrem Bedingungen im Rahmen des erlaubten Schnellladen dann fackelt der Karren vielleicht ab.

    Das wäre bei unseren beiden mittlerweile auch zu wünschen. Natürlich ohne Personenschaden und eben nur bis 80% eingestellt damit man uns im Nachgang das nicht ankreiden kann.

    Dann sollte es schnell gehen... würde ich erhoffen...

  • Genau, wenn kein Sachmangel vorliegt dann können Mercedes Händler das AUto ja gern zurück nehmen.

    Kein Sachmangel? und warum dann nur bis 80% und nur im freien parken.. ist klar.


    Einzige worauf die sich beziehen dass es nicht "arglistig" ist, sprich schon vorm Kauf ersichtlich war...

  • Naja. Immerhin gibt es die Beweislastumkehr. Die ist seit 1.1.22 ist diese auf 12 Monate ausgeweitet worden. Da muss der Käufer gar nichts beweisen. Es wird vermutet, dass der Fehler bei Gefahrübergang vorgelegen hat und der Verkäufer muss beweisen, dass es eben nicht so war.

    Und wie soll man das anbringen? Soll der Anwalt das in einem Schreiben anbringen? das müsste der ja wissen wenn dem so ist?!

  • § 477 BGB gilt nur beim Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Gewerbliche sind da ausgenommen. Würde ich aber als Indiz anbringen.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

  • Technisch sehe ich es so:

    Wenn der Sachmangel in Frage gestellt wird und ich davon ausgehe das der Schaden nach Kauf entstanden sein soll, liegt es auch am Lademanagment, Batterienmanagement oder Temperaturmanagment und die wurde ja von der Beklagten parametriert. Um das Auszuwerten benötigt man die Hersteller Doku und Tools um alle Kennfelder und Logiken zu analysieren. Ansonsten soll die Beklagte erklären wie ich die Batterie beschädigen kann, die von Ihren Überwachungssystemen geschützt und überwacht wird. Dann wäre das Lademanagment ursächlich und das ist auch von der Beklagten mit verkauft worden.

    Werde ich auch nochmal beim Anwalt anmerken.



    Gruß Stephan

  • Nö kommt kein Druck die gehen einfach in Berufung ist alles wie geplant !

    Aber was ich gefunden habe als Information zur Schadensursache ist eine Offizielle Äußerung von MB :

    RCLRPT-26V073-3735.pdf


    Hier die Kurzform:

    Aus der Dokumentation der NHTSA zu dem Batterierückruf zum Batterie Typ EB330 berichtet Mercedes folgendes:


    „Due to deviations in the supplier production process“



    Also Aufgrund von Abweichungen im Produktionsprozess des Zulieferers werden bestimmte Batteriezellen aus einer frühen Produktionsperiode als weniger robust gegenüber verschiedenen Belastungen angesehen, die während der Lebensdauer des Fahrzeugs auftreten können.


    In USA wurde der EQA 250+ nicht verkauft sondern nur das EQB Modell. Da aber in den offiziellen Dokumenten der NHTSA auf den Batterie Typ EB330 Bezug genommen wird. Kann die Aussage auch auf den EQA übertragen werden.

    In Deutschland wurde diese Formulierung anscheinend bewusst weggelassen und das KBA schaut zu und lässt sich wahrscheinlich alles vorsetzen.


    Gruß Stephan