Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Danke für die Darstellung.

    Meine Logik wäre an dieser Stelle, dass mit einer 80% Limitierung der Hochvoltbatterie auch nur 80% der Reichweite erreicht werden. Da brauche ich eigentlich keinen Gutachter mehr, denn das sagt schon der gesunde Menschenverstand - außer man glaubt an Globuli …


    Viele Grüße

    wusste nicht wie du das meinst. Aber ja so sieht man natürlich direkt 20 Prozent Reduzierung.

    Ich meinte aber die 100% wurden durch das update bereits.um ca 40km reduziert. Wir laden weiterhin auf 100% über Nacht voll für den Folge Tag.

  • Hallo Stephan,

    meine Antwort bezog sich auf den Beitrag davor.

    Ich stimme dir in der Sache weitgehend zu, habe aber ein Bauchgrummeln mit der Müßigkeit einer Diskussion: Wir sollten schon Recht bekommen, wenn wir Recht haben.

    In einem Punkt würde ich aber Abstriche machen wollen. Es sei MB zugestanden, mal bei einem Produkt einen Fehler zu haben und in die Nachbesserung zu gehen, sogar 2mal. Diese muss aber zeitnah und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Hiermit ist MB aber meilenweit entfernt. Damit begründet sich u.a. das Recht der Rückabwicklung des Kaufvertrages lt. BGB.


    Viele Grüße

  • ja nur das wir als Firma nur 1 Jahr Gewährleistung haben und es danach aufgetreten ist... Sprich so argumentiert der Anwalt von Mercedes. Sprich alles sei korrekt gelaufen...🤮

  • Ich klopfe regulär mindestens 1x pro Monat beim Kundenservice in Maastricht an. Nach fast einem Jahr mit Antworten aus identischen Bausteinen ("Sicherheit steht für uns an der ersten Stelle", "wir verstehen Ihr Anliegen und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten", etc.) hat man mir zuletzt zum ersten Mal was über ein ganzes Team geschrieben, dass daran arbeitet.

    Ob es um Team von Anwältinnen und Anwälten geht oder doch um Fachleute aus Einkauf, Logistik und Qualitätssicherung, steht leider nichts - glauben kann man dem daher freiwillig nur bedingt. 🙃

  • Mal eine andere Frage: Wie kreativ seid Ihr beim auflisten der Kosten, die mit den Einschränkungen wegen des Rückrufs verbunden sind?

    Also neben z.B. Mehrkosten bei der Versicherung wegen Parkens in der öffentlichen Straße statt (Tief)Garage, oder auch Kosten für die Bewohnerparkausweis neben Garagenmiete, oder auch Kosten fürs Nutzen von ÖPNV / Taxi(?), weil man am Zielort nur im Parkhaus parken könnte, oder ...?

    Würde mich echt interessieren, vielleicht lasse ich mich auch davon inspirieren. Danke! :)

  • Ja, Schadenersatz für Mehrkosten oder unnütze Kosten ist der 2. Teil der Pein. Ich denke, hier sollte man alles aufführen, was sich auch belegen lässt bzw. wofür du starke Indizien/ Nachweise hast.Am Ende wirst du deine Ansprüche glaubhaft belegen müssen. In einer Korrespondenz mit MB würde ich immer zu einer z.B. aber nicht abschließend Formulierung greifen. Zusätzlich gibt Themen, die etwas schwerer greifbar sind z.B. altert ein PKW als Laternenparker schneller, als in einer Garage….


    Viele Grüße