Ich habe den EQA als Jahreswagen von privat gekauft. Der Vorbesitzer hat aber schon die fünfjährige Garantie abgeschlossen, die auch für den neuen Besitzer gilt (bis 11/26).
Eine JS Garantie habe ich nicht.
Ob ich rechtlich noch was unternehmen will… ich glaube nicht. Diesen zusätzlichen Ärger möchte ich mir, trotz vorhandenem Rechtsschutz, ersparen. Ich buche das Ganze als teure Erfahrung ab. Ich weiß auch gar nicht, ob nach über einem Jahr das Ganze nicht bereits verjährt ist.
Danke jedoch für die Hinweise mit der fehlerhaften Rechnung. Durch solche Hinweise zeigt sich immer wieder, welche Vorteile die Mitgliedschaft in einem solchen Forum bringt.