Beiträge von Wicklungs Treiber

    mittlerweile gibt es 4 Urteile von verschiedenen Landgerichten, in denen Mercedes zur Rückabwicklung verdonnert wurde. Alles von Stoll&Sauer gewonnen.

    Ich glaube, die Chancen stehen gar nicht so schlecht und bin schwer am überlegen.

    Ja aber wenn Du Klage nach der Gewährleistung einreichst wird Deine Klage abgewiesen. Ich habe am letzten Tag noch Klage über das genannte Anwalt Team eingereicht. Das war Stress weil sonst die Sache erledigt gewesen wäre. Kannst Du ja unverbindlich anfragen.

    Das war das erste was Mercedes Geprüft hat.

    Zitat
    . Für die Juristen besteht daher die Herausforderung das aufzuzeigen und den Richter davon zu überzeugen. Ich denke schon, dass es starke Indizien für die Bösgläubigkeit von Mercedes gibt. Ist halt Aufwändig und mit viel Durchhaltevermögen verbunden.

    Wenn keine Rechtschutz Versicherung besteht würde ich das Risiko nicht eingehen! Und die Rechtsschutz wird wahrscheinlich nicht einspringen.


    Die Kosten für die erste Instanz betragen ca 10 % des Streitwerts. Die Anwaltskosten ca 2500 € pro Partei. Also ca 10.000 €. Dann kommt die 2. Instanz. Danach Karlsruhe. 3 Jahre Ärger .


    Da würde ich lieber das Auto zurückgeben!


    Wenn beim Leasing die Anzahlung höher war dann war die monatliche Rate ja geringer. Aber in Summe ist der Unterschied unwesentlich.


    Als Erfahrung abhaken und anders Fabrikat kaufen.


    Gruß Stephan

    Zitat

    Am Freitag habe ich nochmals ein Gespräch in der Mercedes-NL Mannheim, vielleicht kann man das klären.

    Aber egal wie die Geschichte ausgeht, es kostet auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven :cursing:

    Die Zeit kannst Du sparen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hast Du rechtlich keine Handhabe!!!

    Wenn das Auto geleast ist abgeben und anderes Fabrikat kaufen. Würde sagen Glück gehabt dann hast Du das Auto weg und kannst ein voll funktionstüchtiges Auto anschaffen!


    Oder aber Du bist Masochist und wartest auf eine neue Batterie in der Hoffnung, dass das Auto dann wie am Kauftag genutzt werden kann und nicht weitere Probleme auftreten.


    Gruß Stephan

    War auch im Service A und mir wurde freudestrahlend mitgeteilt das auch noch ein Service durch MB durchgeführt wird.

    Ich war übrigens bei 2 Werkstätten und bei beiden der gleiche Spruch. Leider musste ich Werkstatt 1 verlassen weil der Kundendienst Mitarbeiter nicht in der Lage war unnötige Positionen herauszunehmen . Er war der Meinung das ich den Innenraum Filter wechseln lassen muss. Dann habe ich ihm mitgeteilt das dies meinen Fahrzeug ist und wenn ich keinen Filter gewechselt haben möchte ist das meine Entscheidung. Dann kamen noch blöde Erklärungen. Daraufhin habe ich mich verabschiedet und Ihm alles Gute Gewünscht .


    Bei Werkstatt 2 gleiches Spiel aber nach kurzer Diskussion wurde die Position rausgenommen und der Preis ist auf 240 € gesunken. Für nix immer noch Geld genug. Dann sollte das Auto trotz Termin 8:00 Uhr erst um 18:00 fertig sein.

    Da habe ich gefragt ob das „verstehen Sie Spaß“ ist. Nachdem ich Ihn darauf hingewiesen habe das er ja keine Schraube dreht und eigentlich nichts gemacht wird war das Fahrzeug dann um 10:00 fertig. Nach meinem Verständnis sollte man auf das Fahrzeug warten können .

    Aber das wollen die nicht sonst würde ja jeder mitbekommen das nichts gemacht wird.

    Die haben nichtmal den Tester angeklemmt und die vorhandenen Fehler gelöscht.


    Der Service bei MB ist unterirdisch!

    Auch ein Grund keinen MB mehr zu kaufen.


    Gruß Stephan

    Entscheidend ist die Fahrgestellnr !

    Es könnte ja auch ein 250er ohne + sein oder nach Facelift!


    Übrigens wenn Mann per Chat GPT nach Bränden von E Autos in Deutschland ab August sucht werden 9 Fälle angezeigt.

    4x Brandstiftung in Pinneberg.

    1x Aurich Kia

    1x EQA Speyer

    1x A3 Höhrgrenz Hausen Sieht nach Skoda/VW/xxx aus

    1x Egelsbach sieht nach VW aus ? Brand in der Werkstatt beim Laden.

    1x Goch Hersteller ???


    Wie man sieht brennen auch andere Hersteller und die Ursache ist wahrscheinlich ungeklärt.


    Also solange es nicht belegt ist, dass der Brand in Speyer vom Rückruf betroffen war bringt es gar nichts dies vor Gericht zu nennen.


    Gruß Stephan

    Ja der NHTSA Report habe ich drauf hingewiesen, denke aber das dies bekannt ist.


    Schade das es keine Möglichkeit gibt vor Gericht das Thema Ursache und Gutachter zu verhandeln. Ich denke dass bei solchen Verfahren Technische Berater dem Gericht zu Seite stehen müssten, um Entscheidungen und Maßnahmen zu bewerten.


    Außerdem würde ich die Schriftsätze ankreiden und verwarnen wenn es zu unsachlich und nachweislich unglaubhaft ist.

    Die Beklagte schreibt das blaue vom Himmel während mein Anwalt sachlich argumentiert und Aussagen belegt.


    Die Beklagte vergisst schon mal das Autos abgebrannt sind oder spielt das ganze runter weil es ja nicht in Deutschland passiert ist, vergisst NHTSA Reports , bietet lächerliche Vergleiche an . Eigentlich ein Witz und wenn ich nochmal vor Gericht bin werde ich applaudieren, wie selbstbewusst man versucht die Angelegenheit zu vertuschen.


    Meine Prognose für mein Verfahren ist:

    Das Gericht folgt dem Stuttgarter Urteil weil es am einfachsten ist und lässt die 2 Instanz dann weiter entscheiden. Ich denke bis dahin werden weitere Fahrzeuge Abfackeln. Also die Zeit arbeitet für uns.


    Gruß Stephan

    Nö kommt kein Druck die gehen einfach in Berufung ist alles wie geplant !

    Aber was ich gefunden habe als Information zur Schadensursache ist eine Offizielle Äußerung von MB :

    RCLRPT-26V073-3735.pdf


    Hier die Kurzform:

    Aus der Dokumentation der NHTSA zu dem Batterierückruf zum Batterie Typ EB330 berichtet Mercedes folgendes:


    „Due to deviations in the supplier production process“



    Also Aufgrund von Abweichungen im Produktionsprozess des Zulieferers werden bestimmte Batteriezellen aus einer frühen Produktionsperiode als weniger robust gegenüber verschiedenen Belastungen angesehen, die während der Lebensdauer des Fahrzeugs auftreten können.


    In USA wurde der EQA 250+ nicht verkauft sondern nur das EQB Modell. Da aber in den offiziellen Dokumenten der NHTSA auf den Batterie Typ EB330 Bezug genommen wird. Kann die Aussage auch auf den EQA übertragen werden.

    In Deutschland wurde diese Formulierung anscheinend bewusst weggelassen und das KBA schaut zu und lässt sich wahrscheinlich alles vorsetzen.


    Gruß Stephan

    Technisch sehe ich es so:

    Wenn der Sachmangel in Frage gestellt wird und ich davon ausgehe das der Schaden nach Kauf entstanden sein soll, liegt es auch am Lademanagment, Batterienmanagement oder Temperaturmanagment und die wurde ja von der Beklagten parametriert. Um das Auszuwerten benötigt man die Hersteller Doku und Tools um alle Kennfelder und Logiken zu analysieren. Ansonsten soll die Beklagte erklären wie ich die Batterie beschädigen kann, die von Ihren Überwachungssystemen geschützt und überwacht wird. Dann wäre das Lademanagment ursächlich und das ist auch von der Beklagten mit verkauft worden.

    Werde ich auch nochmal beim Anwalt anmerken.



    Gruß Stephan

    Anmerkung :

    Die Strategie von MB ist auch in den Berufungsverfahren in Frage zu stellen, dass der Sachmangel bei Kauf vorgelegen hat. Die versuchen bei Gericht zu erwirken, dass die Klageparteien das Nachweisen müssen.


    Juristisch denke ich bekommen wir nur Recht, wenn der Sachmangel bei Kauf vorgelegen hat. Alles andere wie Nutzungseinschränkungen, veränderte Ladezeiten usw. interessiert nicht.


    Also bleibt es interessant wie die Gerichte das ganze sehen.


    Gruß Stephan