Beenden wir doch endlich diese Hörigkeit !
EU und D töten sich mit Verordnungen doch allmählich vollständig. Die Restwelt lacht, profitiert und prosperiert.
Es sind die Juristen, die -im Einzelfall betrachtet ihren Job machen-, als Ganzes aber alles zerstören.
Zu beachten wäre ferner gemäß §14a EnWG die verpflichtende Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW !
Und: jede Ladeeinrichtung über 3,6kW, die an sich nur anmeldepflichtig wäre, bedingt einen Nachweis über fachgerechte Installation, aber nicht irgendeines, sondern eines in einer konkreten Liste geführten Fachbetriebes !