Ausnahmsweise mal eine sachliche Betrachtung: das Softwareupate, so weit war man hier schon mal und was bekannt wurde, dient der Kappung des letzten Prozentes möglicher Ladekapazitätät, damit es nicht zu Gasbildung in einer überhitzt geladenen Zelle kommt und damit der Minimierung einer akuten Entzündungsgefahr. Die etwas längere CCS- Ladezeit verhindert Überhitzung.
Vorsichtsmaßnahmen also, die der Sicherheit dienen, das erwartet man auch von einem Premiumhersteller. Das Bauteile technisch gesehen Fehlertoleranzen aufweisen können, weiß auch ein Richter der sich mit der Thematik befassen muss.
Den "Betroffenen" wünsche ich, dass sie nicht einer Schimäre nachjagen und sich selbst das Leben versauern!
Das ist eine sehr merkwürdig Mercedes-freundliche Interpretation oder Ironie, die ich übersehe?
Es gibt hier jedoch zwei Aspekte:
1. Mercedes spricht selbst von "Mitigation" im Brief an die Betroffenen, daher erscheinen sie selber nicht überzeugt, dass das Problem behoben ist (wenn es denn beim Auto vorlag). Auch der obige Text von Mercedes argumentiert vor allem mit "ihr Auto ist vermutlich eh nicht betroffen". Erst der letzte Satz behauptet dann die Wirksamkeit der Maßnahme.
2. Selbst wenn das Update wirksam wäre, so hat Mercedes ein Auto mit gewissen Spezifikationen verkauft, die sie dann nachträglich verschlechtert haben. Das Auto erfüllt somit nicht mehr die Gründe des Kaufvertrags. Sollte der zweite Punkt nicht klar sein, dann machen wir ein Gedankenexperiment: was wäre gewesen, wenn das Update das Auto komplett stilllegt. Das wäre offensichtlich ein sehr wirksames Update. Würdest Du immer noch abraten zu klagen? Wenn nein, welche Zumutung wäre denn noch akzeptabel und welche nicht? Das ist doch das, was nun ein gericht klären muss. Bei Balkonakkus gab es ja bereits hilfreiche Präzendenzfälle (siehe alte Posts).