Beiträge von smsnoopy

    Nochmal

    Moin unser Termin zum Gericht für den ersten der beiden eqa ist am 23.01.

    Also du hattest Gericht Termin, warst auch vor Ort und da n kam daie klageabweisung?...Wahnsinn die Begründung....

    Nein, es gab noch keinen Gerichtstermin. Die Anwälte auf der MB Seite habe eine Klageabweisung mit ca. 43 Seiten Text beim Landgericht beantragt. Es wird jetzt interessant wie Dr. Stoll und Partner darauf reagieren und wie das Gericht dazu entscheidet.

    Zu dem Brandrisiko steht auch jede Menge drin und es wäre ja kein Risiko, da ja alle Batterien grundsätzlich ein Brandrisiko in sich tragen.


    Hier ist noch ein schöner Punkt zum Akkuaustausch und den Kosten dazu.


    • "Zudem wäre ein – theoretisch denkbarer – Rückruf durch Austausch der Hochvoltbatterien aller Fahrzeuge aus tatsächlichen Gründen unmöglich gewesen. Der Lieferant wäre keinesfalls in der Lage gewesen, innerhalb des vorgesehenen Rückrufzeitraums auch nur einen Bruchteil der hierfür benötigten Hochvoltbatterien zur Verfügung zu stellen."
    • "Unabhängig davon wären die Kosten eines Batterietauschs von ca. € 25.000,-- (einschl. Einbau) im Vergleich mit den Kosten des Software-Updates von lediglich € 76,-- erkennbar unverhältnismäßig."



    und so weiter...


    Ich bleibe weiter dran und werde sehen was nun raus kommt.

    Guten Abend in die Runde,


    heute mit einem Update zu meiner Klage gegen Mercedes.


    Die Anwälte von Mercedes haben bei Gericht nun eine Klageabweisung beantragt. Diesem Antrag folgen dann recht umfassend auf 43 Seiten diverse Gründe warum den diese Klage abzuweisen wäre.


    Ich möchte euch hier mit den vielen doch sehr verklausulierten Sätzen der Anwälte nicht langweilen, aber beim überfliegen habe ich ein paar Highlight aus deren Begründung gefunden die ich interessant finde und vielleicht andere aus dieser Runde ebenso.


    • "Unabhängig davon hat der Kläger keinen Anspruch auf eine bestimmte Ladegeschwindigkeit. Die Angaben auf der Webseite der Beklagten zu einer möglichen Ladedauer von 35 Minuten bei Neufahrzeugen begründen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung, die nach der Rechtsprechung des BGH nur in eindeutigen Fällen in Betracht kommt."
    • "Dass das DC-Laden eine Ausnahme darstellt, gilt gerade für das streitgegenständliche Fahrzeugmodell, einen kompakten SUV, der typischerweise nicht auf Langstrecken eingesetzt wird, die mehrere Ladevorgänge erfordern würden."
    • "Die im Rückrufschreiben erwähnte stets von den Umständen des Einzelfalls abhängige – mögliche Verlängerung der Ladedauer um 10 bis 15 Minuten beim DC-Laden an einer Schnellladesäule würde sich nur dann vollständig auswirken, wenn die zurückzulegende Strecke überhaupt ein Aufladen von 10% auf 80 % erfordert. Langstreckeneinsätze, bei denen an einem Tag derartige Strecken zurückgelegt werden, stellen beim streitgegenständlichen Fahrzeugmodell aber die Ausnahme dar.

    und so geht es munter weiter....


    Fazit: Liegt einfach am Autokäufer... und das Auto ist für Langstrecke nun einmal nicht gedacht...

    Hi zusammen, mein Name ist Julian und ich recherchiere aktuell für die Sendung „auto mobil“ auf VOX zu dem Thema.


    Gerne würde ich mich mit jemandem von euch, bei dem das Update zu einer deutlich geringeren Reichweite sowie reduzierter Ladeleistung geführt hat unterhalten. Auch würde ich gerne mit jemand sprechen, der bereits Klage eingereicht hat.


    Freu mich auf Rückmeldung.

    Hallo Julian,


    melde Dich gerne per PN bei mir.


    Mein EQA 250+ ist betroffen und Klage ist eingereicht.


    Viele Grüße

    Aus meiner Erfahrung an meinem Fahrzeug hat es nichts mit dem Computer oder USB Stick zu tun, wohl eher mit einem SW Update auf der Unit in meinem EQA.


    Seit dem Kauf meines EQA nutze ich den gleichen USB Stick (mit anderen diverser Marken gleiches Verhalten) und bis zur vorletzten Version v22 und vor dem Werkstatttermin im letzten Jahr vor einigen Updates, war exFAT als Dateisystem für das Kartenupdate immer problemlos möglich. Erst ab v23 ist es aufgefallen und hat damit nicht mehr funktioniert. Seitdem akzeptiert er nur noch NTFS für die Updatedateien.


    Die Sticks mit exFAT (egal unter welchem System formatiert) werden vom Auto gelesen (Musikdateien) und auch beschrieben (Dashcam Ordner). Es funktioniert bei mir lediglich das Einspielen der Kartendaten darüber nicht.

    Guten Morgen in die Runde,


    schön das v24 da ist, jedoch ist auch scheinbar wieder die Thematik bei einigen wenigen (wie mir) vorhanden, das exFAT als Dateisystem nicht mehr vom EQA beim Naviupdate via USB Stick genutzt werden kann.


    Der ordentlich mit exFAT erstellte Stick wurde, wie zuvor erstmals bei v23, vom EQA als Updatestick ignoriert. Ich erstelle diesen nun noch einmal mit einem NTFS Dateisystem und werde es erneut probieren und ein kurzes Feedback dann hier noch ergänzen.



    EDIT: Mit NTFS hat es problemlos funktioniert.


    Viele Grüße