Guten Abend in die Runde,
heute mit einem Update zu meiner Klage gegen Mercedes.
Die Anwälte von Mercedes haben bei Gericht nun eine Klageabweisung beantragt. Diesem Antrag folgen dann recht umfassend auf 43 Seiten diverse Gründe warum den diese Klage abzuweisen wäre.
Ich möchte euch hier mit den vielen doch sehr verklausulierten Sätzen der Anwälte nicht langweilen, aber beim überfliegen habe ich ein paar Highlight aus deren Begründung gefunden die ich interessant finde und vielleicht andere aus dieser Runde ebenso.
- "Unabhängig davon hat der Kläger keinen Anspruch auf eine bestimmte Ladegeschwindigkeit. Die Angaben auf der Webseite der Beklagten zu einer möglichen Ladedauer von 35 Minuten bei Neufahrzeugen begründen insbesondere keine Beschaffenheitsvereinbarung, die nach der Rechtsprechung des BGH nur in eindeutigen Fällen in Betracht kommt."
- "Dass das DC-Laden eine Ausnahme darstellt, gilt gerade für das streitgegenständliche Fahrzeugmodell, einen kompakten SUV, der typischerweise nicht auf Langstrecken eingesetzt wird, die mehrere Ladevorgänge erfordern würden."
- "Die im Rückrufschreiben erwähnte stets von den Umständen des Einzelfalls abhängige – mögliche Verlängerung der Ladedauer um 10 bis 15 Minuten beim DC-Laden an einer
Schnellladesäule würde sich nur dann vollständig auswirken, wenn die
zurückzulegende Strecke überhaupt ein Aufladen von 10% auf 80 %
erfordert. Langstreckeneinsätze, bei denen an einem Tag derartige
Strecken zurückgelegt werden, stellen beim streitgegenständlichen
Fahrzeugmodell aber die Ausnahme dar.
und so geht es munter weiter....
Fazit: Liegt einfach am Autokäufer... und das Auto ist für Langstrecke nun einmal nicht gedacht...