Wir Geschädigten sind verpflichtet, unsere Fahrzeuge nicht dauerhaft in der Garage abzustellen.
Wie sollte man sich jedoch verhalten, wenn laut Wetterdienst in der eigenen Region mit Hagel zu rechnen ist? Gegenüber der Kfz-Versicherung besteht schließlich die Pflicht zur Schadenminderung. Darf man das Fahrzeug während einer angekündigten Unwetter- oder Hagelgefahr vorübergehend in der Garage abstellen, um weitere Schäden zu vermeiden?
Hat sich zu dieser Frage bereits jemand informiert oder entsprechende Auskünfte erhalten?