ich hatte letzte Woche meinen Freundlichen kontaktiert und wurde heute zurückgerufen. Man kennt das Problem, kann aber erst aktiv werden wenn ich das Schreiben vom KBA (auf Nachfrage meinerseits, nicht von MB sondern vom KBA).
Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe
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ich hatte letzte Woche meinen Freundlichen kontaktiert und wurde heute zurückgerufen. Man kennt das Problem, kann aber erst aktiv werden wenn ich das Schreiben vom KBA (auf Nachfrage meinerseits, nicht von MB sondern vom KBA).
Interessant, ich hab für den ersten Rückruf nur Post vom Hersteller bekommen, noch nie vom KBA
Nachtrag zu meinem vorhereigen Post: #1 hat mich ein paar Stunden später zurückgerufen, er hat in Erfahrung gebracht, das diese Woche sie informationen bekommen und er versprach mich umgehend zurückzurufen.
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Hallo an alle,
Mein Name ist Peter, bin auch Beteoffener (EQA250+) und aus Österreich. Ich habe die Tage Post per Brief erhalten, dass meine Batterie getauscht werden muss. Bei uns in Österreich schickt das der Verband der Versicherungsnehmer laut Zulassungsregister aus. Von Mercedes selber habe ich noch nichts bekommen. Meine Werkstätte lennt das Thema seit Kurzem und meldet sich, wenn der Akku lagernd ist. Das wird noch dauern. Bei mir ebenfalls blöd, dass ich in der Arbeit NUR in der Tiefgarage stehen kann, und nicht im Freien. Mal sehen, lg Peter
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So heute mal eine Antwort von meinem Anwalt erhalten.
I. Erneuter Rückruf der Mercedes EQA/ EQB 250+
Am 06.02.2026 wurde vom KBA ein neuer Rückruf für den EQA/EQB 250+ veröffentlicht mit dem Rückrufcode 4794004. Danach kann es in der Hochvoltbatterie von betroffenen Fahrzeugen –- wieder oder immer noch? - zu einem Brand kommen. Als Maßnahme wird der Austausch der Hochvoltbatterie vorgenommen, allerdings erst, sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen. Nach der Veröffentlichung des KBA darf die Batterie bis zum Austausch nicht über 80% geladen werden und das Fahrzeug darf ausschließlich im Freien parken.
In der Presse wird seit dem 16.02.2026 berichtet, dass Mercedes die Batterien aller vom Rückruf mit der Kennziffer 5496507betroffenen Fahrzeuge tauschen wird. Dies erfolgt allerdings nicht aufgrund des vorgenannten Rückrufs, sondern weil das KBA die Fahrzeuge trotz der bereits durchgeführten Maßnahme nochmals zurückruft.
1. Warum plötzlich ein Batterietausch?
Nach unseren aktuellen Informationen erfolgt der Austausch der Batterie ausschließlich, weil das KBA dies angeordnet hat. Die Pressedarstellung, dies sei schon immer das Ziel von Mercedes gewesen, ist falsch: Wir vertreten und beraten mehrere Hundert Mandanten. Bislang schloss Mercedes sowohl vorgerichtlich, als auch im gerichtlichen Verfahren den Batterietausch konsequent aus. Im Rahmen der Klageerwiderungen wird der Batterietausch aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit sogar als unmöglich bezeichnet. Dennoch soll nun genau das passieren.
Der Austausch der Batterie muss erfolgen, weil die bisherigen Maßnahmen unzureichend waren. Wir haben seit Beginn der Rückrufaktion darauf hingewiesen, dass mit einem Software-Update die Mängel der Batterien nicht behoben werden können. Dies bewahrheitet sich nun.
2. Wann wird der Austausch durchgeführt?
Derzeit wissen wir nichts Konkretes zu dem angekündigten Batterietausch: Im Schreiben des KBA steht ausdrücklich, dass der Austausch erst stattfinden muss, wenn Ersatzteile zur Verfügung stehen. Ein Zeitrahmen wird nicht genannt. Gleiches gilt für die Presseberichte. Auch darin ist keine Zeitschiene zu finden. Anschreiben an Betroffene liegen bislang nicht vor. Ein fixes Datum zum Batterietausch hat Mercedes uns gegenüber abgelehnt. Es gelten daher bis auf Weiteres die vorgenannten Nutzungseinschränkungen: Laden nur bis 80% und parken ausschließlich im Freien.
3. Gibt es Bedenken zum Batterietausch?
Wir sehen die Ankündigung von Mercedes kritisch. Bislang hat Mercedes keine offiziellen Informationen veröffentlicht, worin überhaupt das Problem der Zellen liegt. Hier gibt es eine Reihe von Spekulationen: Die Probleme lägen am Zellhersteller Farasis; die Energiedichte sei zu hoch; die Zellabdichtung mangelhaft. Solange die Ursache für die Brandgefahr nicht klar ist, muss auch ein Batterietausch skeptisch gesehen werden. Wer kann garantieren, dass das Problem nicht weiter besteht, wenn die Ursache des Problems unbekannt ist?
4. Entfallen meine Ansprüche, wenn die Batterie getauscht wird?
Wir gehen derzeit davon aus, dass Sie selbst dann Ansprüche weiterverfolgen können, wenn die Batterien getauscht werden. Denn der Tausch erfolgt aufgrund eines verpflichtenden Rückrufs, nicht aufgrund einer zivilrechtlichen Nacherfüllung. Dazu käme der Austausch wohl zu spät, gerade wenn der Rücktritt oder eine Minderung bereits erklärt wurden. Der Verkäufer hat schließlich nicht beliebig lange Zeit, um einen Mangel zu beheben. Es ist daher davon auszugehen, dass das selbst im Falle eines Batterietauschs ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts besteht. Gegenüber Mercedes als Herstellerin ändert der Batterietausch voraussichtlich ebenfalls nichts: Die Pflichtverletzung liegt darin, dass ein gefährliches Fahrzeug in Verkehr gebracht und die Herstellung nicht hinreichend überwacht wurde. Diese Pflichtverletzung kann Mercedes durch den Batterietausch nicht beseitigen.
II. Ihre Handlungsoptionen
Wie wir vorgehen, ist Ihre Entscheidung! Wir können den bereits begonnenen Weg weiterverfolgen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine Rückabwicklung wünschen und Ihrem Fahrzeug nicht mehr vertrauen. Alternativ können wir die Angelegenheit zurückstellen und abwarten, was Mercedes konkret ankündigt – wobei unklar ist, wann Mercedes sich äußern wird. Gleiches gilt für den Zeithorizont des Austausches.
Unsere Empfehlung
Mercedes hat sich beim EQA/EQB 250+ nicht mit Ruhm bekleckert. Von Beginn an wurde das Software-Update für unzureichend gehalten. Mercedes bietet wieder nur das an, was das KBA verlangt – ohne weitere Sicherheiten oder Informationen für die Betroffenen. Wir halten es daher gerade jetzt für sinnvoll, den Druck auf Mercedes aufrecht zu erhalten und zu zeigen, dass Betroffene mit den derzeitigen Lösungsangeboten nicht zufrieden sind. Vor allem sollte keine weitere Zeit verloren gehen. Das Fahrzeug ist schließlich nur eingeschränkt nutzbar. Wenn sich raustellt, dass der Tausch nicht zeitnah oder zufriedenstellend durchgeführt wird, gehen Monate verloren. Unabhängig davon haben Sie in jedem Falle ein Anspruch auf Austausch, auch wenn Sie die Klage weiterverfolgen. Mercedes ist dazu verpflichtet. Wir empfehlen daher, die Ansprüche ohne Einschränkung weiter zu verfolgen.Grüße Martin
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So heute mal eine Antwort von meinem Anwalt erhalten.
I. Erneuter Rückruf der Mercedes EQA/ EQB 250+
Am 06.02.2026 wurde vom KBA ein neuer Rückruf für den EQA/EQB 250+ veröffentlicht mit dem Rückrufcode 4794004. Danach kann es in der Hochvoltbatterie von betroffenen Fahrzeugen –- wieder oder immer noch? - zu einem Brand kommen. Als Maßnahme wird der Austausch der Hochvoltbatterie vorgenommen, allerdings erst, sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen. Nach der Veröffentlichung des KBA darf die Batterie bis zum Austausch nicht über 80% geladen werden und das Fahrzeug darf ausschließlich im Freien parken.
In der Presse wird seit dem 16.02.2026 berichtet, dass Mercedes die Batterien aller vom Rückruf mit der Kennziffer 5496507betroffenen Fahrzeuge tauschen wird. Dies erfolgt allerdings nicht aufgrund des vorgenannten Rückrufs, sondern weil das KBA die Fahrzeuge trotz der bereits durchgeführten Maßnahme nochmals zurückruft.
1. Warum plötzlich ein Batterietausch?
Nach unseren aktuellen Informationen erfolgt der Austausch der Batterie ausschließlich, weil das KBA dies angeordnet hat. Die Pressedarstellung, dies sei schon immer das Ziel von Mercedes gewesen, ist falsch: Wir vertreten und beraten mehrere Hundert Mandanten. Bislang schloss Mercedes sowohl vorgerichtlich, als auch im gerichtlichen Verfahren den Batterietausch konsequent aus. Im Rahmen der Klageerwiderungen wird der Batterietausch aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit sogar als unmöglich bezeichnet. Dennoch soll nun genau das passieren.
Der Austausch der Batterie muss erfolgen, weil die bisherigen Maßnahmen unzureichend waren. Wir haben seit Beginn der Rückrufaktion darauf hingewiesen, dass mit einem Software-Update die Mängel der Batterien nicht behoben werden können. Dies bewahrheitet sich nun.
2. Wann wird der Austausch durchgeführt?
Derzeit wissen wir nichts Konkretes zu dem angekündigten Batterietausch: Im Schreiben des KBA steht ausdrücklich, dass der Austausch erst stattfinden muss, wenn Ersatzteile zur Verfügung stehen. Ein Zeitrahmen wird nicht genannt. Gleiches gilt für die Presseberichte. Auch darin ist keine Zeitschiene zu finden. Anschreiben an Betroffene liegen bislang nicht vor. Ein fixes Datum zum Batterietausch hat Mercedes uns gegenüber abgelehnt. Es gelten daher bis auf Weiteres die vorgenannten Nutzungseinschränkungen: Laden nur bis 80% und parken ausschließlich im Freien.
3. Gibt es Bedenken zum Batterietausch?
Wir sehen die Ankündigung von Mercedes kritisch. Bislang hat Mercedes keine offiziellen Informationen veröffentlicht, worin überhaupt das Problem der Zellen liegt. Hier gibt es eine Reihe von Spekulationen: Die Probleme lägen am Zellhersteller Farasis; die Energiedichte sei zu hoch; die Zellabdichtung mangelhaft. Solange die Ursache für die Brandgefahr nicht klar ist, muss auch ein Batterietausch skeptisch gesehen werden. Wer kann garantieren, dass das Problem nicht weiter besteht, wenn die Ursache des Problems unbekannt ist?
4. Entfallen meine Ansprüche, wenn die Batterie getauscht wird?
Wir gehen derzeit davon aus, dass Sie selbst dann Ansprüche weiterverfolgen können, wenn die Batterien getauscht werden. Denn der Tausch erfolgt aufgrund eines verpflichtenden Rückrufs, nicht aufgrund einer zivilrechtlichen Nacherfüllung. Dazu käme der Austausch wohl zu spät, gerade wenn der Rücktritt oder eine Minderung bereits erklärt wurden. Der Verkäufer hat schließlich nicht beliebig lange Zeit, um einen Mangel zu beheben. Es ist daher davon auszugehen, dass das selbst im Falle eines Batterietauschs ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts besteht. Gegenüber Mercedes als Herstellerin ändert der Batterietausch voraussichtlich ebenfalls nichts: Die Pflichtverletzung liegt darin, dass ein gefährliches Fahrzeug in Verkehr gebracht und die Herstellung nicht hinreichend überwacht wurde. Diese Pflichtverletzung kann Mercedes durch den Batterietausch nicht beseitigen.
II. Ihre Handlungsoptionen
Wie wir vorgehen, ist Ihre Entscheidung! Wir können den bereits begonnenen Weg weiterverfolgen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine Rückabwicklung wünschen und Ihrem Fahrzeug nicht mehr vertrauen. Alternativ können wir die Angelegenheit zurückstellen und abwarten, was Mercedes konkret ankündigt – wobei unklar ist, wann Mercedes sich äußern wird. Gleiches gilt für den Zeithorizont des Austausches.
Unsere Empfehlung
Mercedes hat sich beim EQA/EQB 250+ nicht mit Ruhm bekleckert. Von Beginn an wurde das Software-Update für unzureichend gehalten. Mercedes bietet wieder nur das an, was das KBA verlangt – ohne weitere Sicherheiten oder Informationen für die Betroffenen. Wir halten es daher gerade jetzt für sinnvoll, den Druck auf Mercedes aufrecht zu erhalten und zu zeigen, dass Betroffene mit den derzeitigen Lösungsangeboten nicht zufrieden sind. Vor allem sollte keine weitere Zeit verloren gehen. Das Fahrzeug ist schließlich nur eingeschränkt nutzbar. Wenn sich raustellt, dass der Tausch nicht zeitnah oder zufriedenstellend durchgeführt wird, gehen Monate verloren. Unabhängig davon haben Sie in jedem Falle ein Anspruch auf Austausch, auch wenn Sie die Klage weiterverfolgen. Mercedes ist dazu verpflichtet. Wir empfehlen daher, die Ansprüche ohne Einschränkung weiter zu verfolgen.Grüße Martin
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Danke Martin, das du hier die Einschätzung deines Anwalts teilst!
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Danke Martin, das du hier die Einschätzung deines Anwalts teilst!
Genau so habe ich auch entschieden. Wir bleiben am Ball!
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Genau so habe ich auch entschieden. Wir bleiben am Ball!
Die Mail ist bei mir auch angekommen..... Nur mein freundlicher MB Händler weiß nach wie vor von gar nichts. Auch der Service Center hat keine Ahnung das Batterien getauscht werden sollen.
Das ist doch alles mehr als komisch. -
Ich habs auch gerade gesehen im Dashboard, aber mal ehrlich, wie oft meldet man sich auf der Website an und geht auf sein Fahrzeug-Dashboard?
So eine dringende und wichtige Information gehört in die App (Pushnachricht) oder ins Fahrzeug.
bei uns steht es auch im Dashboard.
Die Info vom KBA ist für alle Betroffenen ein gutes Signal und geht in die einzig akzeptable Richtung.
Aber solange ich von Mercedes kein individuelles Schreiben auf dem Tisch liegen habe, bin ich auf Grund der gemachten Erfahrungen skeptisch. Und ich werde solange das Schreiben nicht da ist, auch weiter als 80% laden. Ich bin Vielfahrer und mit der kastrierte Akkukapazität auf das tägliche Laden angewiesen. Und situationsbedingt werde ich auch mal in einer TG oder im Parkhaus parken, selbst wenn ich in diesem Punkt eh schon wenn möglich das Parken im Freien bevorzuge.
Erst wenn ich das offizielle Schreiben von MB habe, kann ich mit meinem MB-Partner vor Ort reden. Alles andere macht in meinen Augen keinen Sinn.
so machen wir es auch...
Alles anzeigenSo heute mal eine Antwort von meinem Anwalt erhalten.
I. Erneuter Rückruf der Mercedes EQA/ EQB 250+
Am 06.02.2026 wurde vom KBA ein neuer Rückruf für den EQA/EQB 250+ veröffentlicht mit dem Rückrufcode 4794004. Danach kann es in der Hochvoltbatterie von betroffenen Fahrzeugen –- wieder oder immer noch? - zu einem Brand kommen. Als Maßnahme wird der Austausch der Hochvoltbatterie vorgenommen, allerdings erst, sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen. Nach der Veröffentlichung des KBA darf die Batterie bis zum Austausch nicht über 80% geladen werden und das Fahrzeug darf ausschließlich im Freien parken.
In der Presse wird seit dem 16.02.2026 berichtet, dass Mercedes die Batterien aller vom Rückruf mit der Kennziffer 5496507betroffenen Fahrzeuge tauschen wird. Dies erfolgt allerdings nicht aufgrund des vorgenannten Rückrufs, sondern weil das KBA die Fahrzeuge trotz der bereits durchgeführten Maßnahme nochmals zurückruft.
1. Warum plötzlich ein Batterietausch?
Nach unseren aktuellen Informationen erfolgt der Austausch der Batterie ausschließlich, weil das KBA dies angeordnet hat. Die Pressedarstellung, dies sei schon immer das Ziel von Mercedes gewesen, ist falsch: Wir vertreten und beraten mehrere Hundert Mandanten. Bislang schloss Mercedes sowohl vorgerichtlich, als auch im gerichtlichen Verfahren den Batterietausch konsequent aus. Im Rahmen der Klageerwiderungen wird der Batterietausch aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit sogar als unmöglich bezeichnet. Dennoch soll nun genau das passieren.
Der Austausch der Batterie muss erfolgen, weil die bisherigen Maßnahmen unzureichend waren. Wir haben seit Beginn der Rückrufaktion darauf hingewiesen, dass mit einem Software-Update die Mängel der Batterien nicht behoben werden können. Dies bewahrheitet sich nun.
2. Wann wird der Austausch durchgeführt?
Derzeit wissen wir nichts Konkretes zu dem angekündigten Batterietausch: Im Schreiben des KBA steht ausdrücklich, dass der Austausch erst stattfinden muss, wenn Ersatzteile zur Verfügung stehen. Ein Zeitrahmen wird nicht genannt. Gleiches gilt für die Presseberichte. Auch darin ist keine Zeitschiene zu finden. Anschreiben an Betroffene liegen bislang nicht vor. Ein fixes Datum zum Batterietausch hat Mercedes uns gegenüber abgelehnt. Es gelten daher bis auf Weiteres die vorgenannten Nutzungseinschränkungen: Laden nur bis 80% und parken ausschließlich im Freien.
3. Gibt es Bedenken zum Batterietausch?
Wir sehen die Ankündigung von Mercedes kritisch. Bislang hat Mercedes keine offiziellen Informationen veröffentlicht, worin überhaupt das Problem der Zellen liegt. Hier gibt es eine Reihe von Spekulationen: Die Probleme lägen am Zellhersteller Farasis; die Energiedichte sei zu hoch; die Zellabdichtung mangelhaft. Solange die Ursache für die Brandgefahr nicht klar ist, muss auch ein Batterietausch skeptisch gesehen werden. Wer kann garantieren, dass das Problem nicht weiter besteht, wenn die Ursache des Problems unbekannt ist?
4. Entfallen meine Ansprüche, wenn die Batterie getauscht wird?
Wir gehen derzeit davon aus, dass Sie selbst dann Ansprüche weiterverfolgen können, wenn die Batterien getauscht werden. Denn der Tausch erfolgt aufgrund eines verpflichtenden Rückrufs, nicht aufgrund einer zivilrechtlichen Nacherfüllung. Dazu käme der Austausch wohl zu spät, gerade wenn der Rücktritt oder eine Minderung bereits erklärt wurden. Der Verkäufer hat schließlich nicht beliebig lange Zeit, um einen Mangel zu beheben. Es ist daher davon auszugehen, dass das selbst im Falle eines Batterietauschs ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts besteht. Gegenüber Mercedes als Herstellerin ändert der Batterietausch voraussichtlich ebenfalls nichts: Die Pflichtverletzung liegt darin, dass ein gefährliches Fahrzeug in Verkehr gebracht und die Herstellung nicht hinreichend überwacht wurde. Diese Pflichtverletzung kann Mercedes durch den Batterietausch nicht beseitigen.
II. Ihre Handlungsoptionen
Wie wir vorgehen, ist Ihre Entscheidung! Wir können den bereits begonnenen Weg weiterverfolgen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine Rückabwicklung wünschen und Ihrem Fahrzeug nicht mehr vertrauen. Alternativ können wir die Angelegenheit zurückstellen und abwarten, was Mercedes konkret ankündigt – wobei unklar ist, wann Mercedes sich äußern wird. Gleiches gilt für den Zeithorizont des Austausches.
Unsere Empfehlung
Mercedes hat sich beim EQA/EQB 250+ nicht mit Ruhm bekleckert. Von Beginn an wurde das Software-Update für unzureichend gehalten. Mercedes bietet wieder nur das an, was das KBA verlangt – ohne weitere Sicherheiten oder Informationen für die Betroffenen. Wir halten es daher gerade jetzt für sinnvoll, den Druck auf Mercedes aufrecht zu erhalten und zu zeigen, dass Betroffene mit den derzeitigen Lösungsangeboten nicht zufrieden sind. Vor allem sollte keine weitere Zeit verloren gehen. Das Fahrzeug ist schließlich nur eingeschränkt nutzbar. Wenn sich raustellt, dass der Tausch nicht zeitnah oder zufriedenstellend durchgeführt wird, gehen Monate verloren. Unabhängig davon haben Sie in jedem Falle ein Anspruch auf Austausch, auch wenn Sie die Klage weiterverfolgen. Mercedes ist dazu verpflichtet. Wir empfehlen daher, die Ansprüche ohne Einschränkung weiter zu verfolgen.Grüße Martin
Ich habe auch die gleiche E-Mail von Dr Stoll und SAuer erhalten für beide EQA 250+ (2 Fälle betroffen).
Wir haben noch kein Schreiben von Mercdes erhalten, daher laden wir weiterhin bis 100%. Noch mehr kastrieren geht gar nicht... Und nicht in Tiefgaragen, wie stellt MErcedes sich das bitte vor?!...
Wir haben auch Dr Stoll und Sauer weiter damit beauftragt weiter vorzugehen und nicht "ruhen" zu lassen.
Wir wissen aber immer noch nicht was der beste Weg nun ist.
1. Rückabwicklung/Wandlung des Kaufvertrags
2. Akku Tausch und zufrieden sein
Fahrzeug 1 121.000 km Gerichtstermin 26.03.2026
Fahrzeug 2 110.000 km Gerichtstermin 17.04.2026
Wir glauben nicht das bis dahin der AKku Tausch vollzogen sein wird. Was pasiert wenn getauscht wurde, und wer muss die Kosten tragen vom Anwalt? Klar erstmal die Rechtschutzversicherung. nur was ist wenn dann getauscht wurde und man nicht vom Gericht das bestätigt bekommt? Dann holt sich die Versicherung das Geld vom Versicherungsnehmer zurück?!
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ZitatAlles anzeigen
ich habe unsere Händler einmal angerufen und nach einem Update gebeten.
Man erwartet in kurzer Zeit den Brief der an die Kunden geschickt wird.
Man hat allerdings ein internes Schreiben erhalten, welches 17 Seiten lang ist.
Dort steht drin, dass die Maßnahme wohl im Zeitraum April bis Dezember 2026 durchgeführt werden wird.
Das Schreiben durfte man mir aber leider nicht weiterleiten.