Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Die Hoffnung bleibt, dass unser EQA aus welchem Grund auch immer nicht davon betroffen ist. Wir haben bis Heute noch nicht mal das Informationsschreiben erhalten, dass man nur auf 80 % laden soll/darf. Gibt's hier noch 250+ Fahrer, die nicht betroffen sind? Warum sind wir nicht betroffen? Gibt's unterschiedliche Zelltypen im +?

  • Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

    Einmal editiert, zuletzt von E300TD ()

  • Unser 250+ EZ. 09.2023 ist lt. Fin auch nicht betroffen.

    Benachrichtigung wurde auch nichts geschickt,

    Allerdings habe ich meinen als Jahreswagen gekauft, da kann es vorkommen dass ich als neuer Besitzer bei Mercedes noch nicht hinterlegt bin.


    Ich drücke mir und allen die bis jetzt verschont wurden die Daumen.

  • Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.

    Moin und schon geklappt?

  • Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.


    Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.

    Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.


    1. 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel): Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.


    2. 2. Laufleistungsmethode: Die Nutzungsentschädigung wird berechnet, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung dividiert wird.


    Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.


    Erwartbare Gesamtlaufleistung Nutzungsentschädigung Rückerstattung bei Wandlung
    160.000 km 29.906 € 25.094 €
    250.000 km 19.140 € 35.860 €
    300.000 km 15.950 € 39.050 €
    500.000 km 9.570 € 45.430 €


    Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.