Danke für die Infos. Du möchtest mit Nachbesserung auch Austausch Batterie oder?

Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe
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Wir gehen auf Rückabwicklung
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Hallo,
wie Mic.
Allen die hier posten, großes Dankeschön. Habe viel gelernt und davon profitiert.
Klage gegen MB mit Ziel Rückabwicklung ist eingereicht.
Informiere bei Neuigkeiten.
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Die Hoffnung bleibt, dass unser EQA aus welchem Grund auch immer nicht davon betroffen ist. Wir haben bis Heute noch nicht mal das Informationsschreiben erhalten, dass man nur auf 80 % laden soll/darf. Gibt's hier noch 250+ Fahrer, die nicht betroffen sind? Warum sind wir nicht betroffen? Gibt's unterschiedliche Zelltypen im +?
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Hallo,
habe heute unseren EQA250+ vom August 2023 geprüft scheint auch nicht betroffen zu .👍
Laut FIN. Nr. Nicht betroffen
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Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.
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Unser 250+ EZ. 09.2023 ist lt. Fin auch nicht betroffen.
Benachrichtigung wurde auch nichts geschickt,
Allerdings habe ich meinen als Jahreswagen gekauft, da kann es vorkommen dass ich als neuer Besitzer bei Mercedes noch nicht hinterlegt bin.
Ich drücke mir und allen die bis jetzt verschont wurden die Daumen.
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Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.
Moin und schon geklappt?
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Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.
Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.
Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.
- 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel):
Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.
- 2. Laufleistungsmethode: Die Nutzungsentschädigung wird berechnet, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung dividiert wird.
Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.
Erwartbare Gesamtlaufleistung Nutzungsentschädigung Rückerstattung bei Wandlung 160.000 km 29.906 € 25.094 € 250.000 km 19.140 € 35.860 € 300.000 km 15.950 € 39.050 € 500.000 km 9.570 € 45.430 € Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.
- 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel):
Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.