Hallo,
wie Mic.
Allen die hier posten, großes Dankeschön. Habe viel gelernt und davon profitiert.
Klage gegen MB mit Ziel Rückabwicklung ist eingereicht.
Informiere bei Neuigkeiten.
Hallo,
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Allen die hier posten, großes Dankeschön. Habe viel gelernt und davon profitiert.
Klage gegen MB mit Ziel Rückabwicklung ist eingereicht.
Informiere bei Neuigkeiten.
Die Hoffnung bleibt, dass unser EQA aus welchem Grund auch immer nicht davon betroffen ist. Wir haben bis Heute noch nicht mal das Informationsschreiben erhalten, dass man nur auf 80 % laden soll/darf. Gibt's hier noch 250+ Fahrer, die nicht betroffen sind? Warum sind wir nicht betroffen? Gibt's unterschiedliche Zelltypen im +?
Hallo,
habe heute unseren EQA250+ vom August 2023 geprüft scheint auch nicht betroffen zu .👍
Laut FIN. Nr. Nicht betroffen
Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.
Unser 250+ EZ. 09.2023 ist lt. Fin auch nicht betroffen.
Benachrichtigung wurde auch nichts geschickt,
Allerdings habe ich meinen als Jahreswagen gekauft, da kann es vorkommen dass ich als neuer Besitzer bei Mercedes noch nicht hinterlegt bin.
Ich drücke mir und allen die bis jetzt verschont wurden die Daumen.
Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.
Moin und schon geklappt?
Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.
Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.
Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.
Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.
Erwartbare Gesamtlaufleistung | Nutzungsentschädigung | Rückerstattung bei Wandlung |
---|---|---|
160.000 km | 29.906 € | 25.094 € |
250.000 km | 19.140 € | 35.860 € |
300.000 km | 15.950 € | 39.050 € |
500.000 km | 9.570 € | 45.430 € |
Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.
Natürlich gönne ich jedem Betroffenen 250+ Fahrer einen neuen Akku und bin auch sehr froh darüber, dass der normale 250er meiner Frau nicht betroffen ist. Dieses Urteil zum PV-Akku hat nach meinem Verständnis aber relativ wenig mit dem Mercedes Akku-Problem gemeinsam.
Die einzige Gemeinsamkeit die ich hier sehe, ist die jetzt verminderte Ladeleistung bei Mercedes und da wurde bei dem PV-Akku Urteil u. a. gesondert darauf hingewiesen, dass der vorhandene PV-Überschuss auf Grund der verringerten Ladeleistung und der verminderten Kapazität nicht geladen werden konnte, sondern für kleines Geld eingespeist wurde und wegen der nicht möglichen Speicherung der benötigte Strom dann teuer gekauft werden musste. Es ist ja nicht so, dass man bei dem Mercedes den vorhandenen Strom nicht in den Akku bekommt und das Auto deshalb nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen kann (Was beim PV-Akku schon der Fall war). Es dauert halt beim Schnellladen einige, wenige Minuten länger und an der heimischen Wallbox ist die Ladeleistung mit max. 11 kW/h auch nach dem Update unverändert. Eine per Update um 30% verringerte Kapazität sehe ich bei Mercedes auch nicht.
Auch wenn ich hier vermutlich der Spielverderber bin, aber an eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen glaube ich eher nicht. Außer Mercedes fürchtet um sein Image und auch daran glaube ich nicht.
Eine Armada von Spitzenanwälten wird das tun, wofür sie Monat für Monat gutes Geld bekommen und wenn sie es so einschätzen, dass ein einzelner Prozess in die falsche Richtung geht, werden sie versuchen sich zu vergleichen um ein Urteil zu verhindern.
Boxster : du bist kein Jurist, oder ☺️?
Das Urteil hat sehr viel mit der Problematik 250+ zu tun. Es geht um die bei einer Kaufsache vereinbarte Eigenschaft und den Fehlerbegriff.
Ein 250+ nach dem Update hat nicht mehr die bei Kauf vereinbarten Eigenschaften.
Und Zivilrechtsdogmatik wegdiskutieren können auch „Spitzenanwälte“ nicht, es sein denn, die möchten vom Vorsitzenden gefragt werden, ob sie an der Volkshochschule Jura studiert haben.
😽