Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Die Hoffnung bleibt, dass unser EQA aus welchem Grund auch immer nicht davon betroffen ist. Wir haben bis Heute noch nicht mal das Informationsschreiben erhalten, dass man nur auf 80 % laden soll/darf. Gibt's hier noch 250+ Fahrer, die nicht betroffen sind? Warum sind wir nicht betroffen? Gibt's unterschiedliche Zelltypen im +?

  • Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

    Einmal editiert, zuletzt von E300TD ()

  • Unser 250+ EZ. 09.2023 ist lt. Fin auch nicht betroffen.

    Benachrichtigung wurde auch nichts geschickt,

    Allerdings habe ich meinen als Jahreswagen gekauft, da kann es vorkommen dass ich als neuer Besitzer bei Mercedes noch nicht hinterlegt bin.


    Ich drücke mir und allen die bis jetzt verschont wurden die Daumen.

  • Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.

    Moin und schon geklappt?

  • Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.


    Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.

    Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.


    1. 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel): Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.


    2. 2. Laufleistungsmethode: Die Nutzungsentschädigung wird berechnet, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung dividiert wird.


    Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.


    Erwartbare Gesamtlaufleistung Nutzungsentschädigung Rückerstattung bei Wandlung
    160.000 km 29.906 € 25.094 €
    250.000 km 19.140 € 35.860 €
    300.000 km 15.950 € 39.050 €
    500.000 km 9.570 € 45.430 €


    Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.

  • Natürlich gönne ich jedem Betroffenen 250+ Fahrer einen neuen Akku und bin auch sehr froh darüber, dass der normale 250er meiner Frau nicht betroffen ist. Dieses Urteil zum PV-Akku hat nach meinem Verständnis aber relativ wenig mit dem Mercedes Akku-Problem gemeinsam.


    Die einzige Gemeinsamkeit die ich hier sehe, ist die jetzt verminderte Ladeleistung bei Mercedes und da wurde bei dem PV-Akku Urteil u. a. gesondert darauf hingewiesen, dass der vorhandene PV-Überschuss auf Grund der verringerten Ladeleistung und der verminderten Kapazität nicht geladen werden konnte, sondern für kleines Geld eingespeist wurde und wegen der nicht möglichen Speicherung der benötigte Strom dann teuer gekauft werden musste. Es ist ja nicht so, dass man bei dem Mercedes den vorhandenen Strom nicht in den Akku bekommt und das Auto deshalb nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen kann (Was beim PV-Akku schon der Fall war). Es dauert halt beim Schnellladen einige, wenige Minuten länger und an der heimischen Wallbox ist die Ladeleistung mit max. 11 kW/h auch nach dem Update unverändert. Eine per Update um 30% verringerte Kapazität sehe ich bei Mercedes auch nicht.


    Auch wenn ich hier vermutlich der Spielverderber bin, aber an eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen glaube ich eher nicht. Außer Mercedes fürchtet um sein Image und auch daran glaube ich nicht.


    Eine Armada von Spitzenanwälten wird das tun, wofür sie Monat für Monat gutes Geld bekommen und wenn sie es so einschätzen, dass ein einzelner Prozess in die falsche Richtung geht, werden sie versuchen sich zu vergleichen um ein Urteil zu verhindern.

  • Boxster : du bist kein Jurist, oder ☺️?


    Das Urteil hat sehr viel mit der Problematik 250+ zu tun. Es geht um die bei einer Kaufsache vereinbarte Eigenschaft und den Fehlerbegriff.


    Ein 250+ nach dem Update hat nicht mehr die bei Kauf vereinbarten Eigenschaften.


    Und Zivilrechtsdogmatik wegdiskutieren können auch „Spitzenanwälte“ nicht, es sein denn, die möchten vom Vorsitzenden gefragt werden, ob sie an der Volkshochschule Jura studiert haben.


    😽

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.