Ob es im Fahrzeug geht weiss ich auch nicht
Ich kann es in der App von der Wallbox Sehen
Siggi
Ob es im Fahrzeug geht weiss ich auch nicht
Ich kann es in der App von der Wallbox Sehen
Siggi
Alles anzeigenIch habe der Google KI eine entsprechende Frage gestellt: kann ein Netzbetreiber bei Netzüberlastung ganze Stadtteile abschalten? Und dann kamen die zitierten Aussagen.
Weiteres findet man von der Bundesnetzagentur. Herr Müller nennt das die Konsultation der flexiblen Regulatorik.
https://taz.de/Ueberlastete-Stromnetze/!5906154/
Weiteres bei Wöhrle:
Und auch in diesen von dir Verlinkten Beiträgen wird der Strom nur Reduziert und nicht Abgeschaltet
Das wars jetzt für mich zu dem Thema
Du willst nur Unruhe Verbreiten und mir ist meine Zeit zu Wertvoll um mit einem Troll zu Diskutieren
Genieße dein KI Leben ich halte mich Weiterhin an Fakten
OK, dann gibt es Auffassungsunterschiede. Zu meiner ABL Wallbox findet sich dies hier: Die ABL eMH1 11kW ist eine steuerbare Wallbox, die vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung heruntergeregelt oder im Notfall sogar ganz vom Netz getrennt werden kann. Zitatende.
Also, Gesetz hin oder her, ein Netzbetreiber kann bei einer drohenden Netzüberlastung einzelne Stadtteile oder Bereiche vom Netz abschalten. Allerdings ist dies eine Ausnahme, die nur als letzte Möglichkeit ergriffen wird, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht ausreichen. Es werden dabei gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, gedimmt oder abgeschaltet, während der normale Haushaltsstrom davon unberührt bleibt.
Sorry
aber Nochmals
Wallboxen dürfen nicht Abgeschaltet werden
nur Heruntergedimmt auf 4,2 KW
Abgeschaltet werden dürfen Erzeugungsanlagen
Wir Betreiben im Steinbruch eine PV-Anlage mit 990 KWp
die wird bei Sonnenschein am Wochenende wenn die Brechanlagen nicht Laufen immer Abgeschaltet
Stadteile oder Netzbereiche darf ein Netzbetreiber bei der Stromversorgung nicht vom Netz Nehmen solange dort keine
Notfälle Vorliegen
Ich hab jetzt wirklich Nicht Gefunden das deine Aussagen Bestätigt
Könntest du bitte einen Beleg dafür Bringen wo das Nachzulesen ist.
Ein Netzbetreiber darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Wallbox bei Überlastung des Stromnetzes vom Netz trennen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen den Regelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte, also auch Wallboxen, vorübergehend drosseln oder sogar vollständig unterbrechen kann.
Dann Lies das Gesetz durch bevor du hier Falsche Behauptungen Verbreitest
da Steht ganz klar drin die Mindestleistung von 4,2 Kw muss Immer Gewährleistet sein
Der Netzbetreiber darf die Wallbox auf 4,2 KW Runterregeln
aber nicht Trennen
Lies noch mal den Artikel
Ich hab nix Beantragt und nix Bekommen
Siggi
Ich hab im Januar bei meinem Händler Nachgefragt weil es am 9.1. Abgelaufen wäre.
Die Antwort war : kein Problem man kann bis zu 90 Tagen Überziehen
von Km haben sie nichts Gesagt
ich hab dann den Service im Februar machen lassen ( Ich hab keine Winterreifen )
und Mobilio ist Anstandslos Verlängert worden
Siggi
Moin! Danke für eure Antworten. Dann wird es wohl doch ein MOPF-Auto werden. Mir ging es ja nicht darum, ob man eine Lenkradheizung braucht oder nicht. Wenn meine Frau die gern möchte weil sie sie in ihrem jetzigen Kia Sportage zu schätzen gelernt hat, soll sie sie wieder haben. Für sie ist es ein Kriterium.
Ich habe ein Vormopf-Modell mit Lenkradheizung
Siggi
Sorry !!!!
aber das ist für mich und meine Frau kein Kriterium
Wir sind vor dem EQA 45 Jahre ohne Lenkradheizung Gefahren
Jetzt haben wir sie im Letzten Winter 1 mal Eingeschaltet und meiner Frau war das zu Heiß
Seitdem Fährt sie wenn es Richtig Kalt ist wieder mit ihren " Autohandschuhen "
Ausserdem könntest du ja das Auto auch Vorklimatisieren
Siggi