Beiträge von Steinbrecher

    Nein

    Ich Schalte die Anhängernutzung immer weg mit dem Fahrradträger


    Siggi

    Und auch in diesen von dir Verlinkten Beiträgen wird der Strom nur Reduziert und nicht Abgeschaltet

    Das wars jetzt für mich zu dem Thema

    Du willst nur Unruhe Verbreiten und mir ist meine Zeit zu Wertvoll um mit einem Troll zu Diskutieren

    Genieße dein KI Leben ich halte mich Weiterhin an Fakten

    OK, dann gibt es Auffassungsunterschiede. Zu meiner ABL Wallbox findet sich dies hier: Die ABL eMH1 11kW ist eine steuerbare Wallbox, die vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung heruntergeregelt oder im Notfall sogar ganz vom Netz getrennt werden kann. Zitatende.


    Also, Gesetz hin oder her, ein Netzbetreiber kann bei einer drohenden Netzüberlastung einzelne Stadtteile oder Bereiche vom Netz abschalten. Allerdings ist dies eine Ausnahme, die nur als letzte Möglichkeit ergriffen wird, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht ausreichen. Es werden dabei gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, gedimmt oder abgeschaltet, während der normale Haushaltsstrom davon unberührt bleibt.

    Sorry

    aber Nochmals

    Wallboxen dürfen nicht Abgeschaltet werden

    nur Heruntergedimmt auf 4,2 KW

    Abgeschaltet werden dürfen Erzeugungsanlagen

    Wir Betreiben im Steinbruch eine PV-Anlage mit 990 KWp

    die wird bei Sonnenschein am Wochenende wenn die Brechanlagen nicht Laufen immer Abgeschaltet

    Stadteile oder Netzbereiche darf ein Netzbetreiber bei der Stromversorgung nicht vom Netz Nehmen solange dort keine

    Notfälle Vorliegen

    Ich hab jetzt wirklich Nicht Gefunden das deine Aussagen Bestätigt

    Könntest du bitte einen Beleg dafür Bringen wo das Nachzulesen ist.

    Ein Netzbetreiber darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Wallbox bei Überlastung des Stromnetzes vom Netz trennen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen den Regelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte, also auch Wallboxen, vorübergehend drosseln oder sogar vollständig unterbrechen kann.

    Dann Lies das Gesetz durch bevor du hier Falsche Behauptungen Verbreitest

    da Steht ganz klar drin die Mindestleistung von 4,2 Kw muss Immer Gewährleistet sein

    Ich hab im Januar bei meinem Händler Nachgefragt weil es am 9.1. Abgelaufen wäre.

    Die Antwort war : kein Problem man kann bis zu 90 Tagen Überziehen

    von Km haben sie nichts Gesagt

    ich hab dann den Service im Februar machen lassen ( Ich hab keine Winterreifen )

    und Mobilio ist Anstandslos Verlängert worden :thumbup:


    Siggi