OK, dann gibt es Auffassungsunterschiede. Zu meiner ABL Wallbox findet sich dies hier: Die ABL eMH1 11kW ist eine steuerbare Wallbox, die vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung heruntergeregelt oder im Notfall sogar ganz vom Netz getrennt werden kann. Zitatende.
Also, Gesetz hin oder her, ein Netzbetreiber kann bei einer drohenden Netzüberlastung einzelne Stadtteile oder Bereiche vom Netz abschalten. Allerdings ist dies eine Ausnahme, die nur als letzte Möglichkeit ergriffen wird, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht ausreichen. Es werden dabei gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, gedimmt oder abgeschaltet, während der normale Haushaltsstrom davon unberührt bleibt.
Sorry
aber Nochmals
Wallboxen dürfen nicht Abgeschaltet werden
nur Heruntergedimmt auf 4,2 KW
Abgeschaltet werden dürfen Erzeugungsanlagen
Wir Betreiben im Steinbruch eine PV-Anlage mit 990 KWp
die wird bei Sonnenschein am Wochenende wenn die Brechanlagen nicht Laufen immer Abgeschaltet
Stadteile oder Netzbereiche darf ein Netzbetreiber bei der Stromversorgung nicht vom Netz Nehmen solange dort keine
Notfälle Vorliegen
Ich hab jetzt wirklich Nicht Gefunden das deine Aussagen Bestätigt
Könntest du bitte einen Beleg dafür Bringen wo das Nachzulesen ist.