Beiträge von Nordordinger

    Eine Frage mal, wurde der stick vor download der Dateien, immerhin 38 GB, sauber formatiert und der MBR jungfräulich gemacht??


    Das sollte auf einem Windows- System gemacht werden, bei Mercedes ist alles Windows- basiert. Der verwendete stick war ja wie vor genannt NTFS- formatiert.

    Danke, das Problem kann ich als Macuser nicht so einfach lösen. bzw. weiß ich nicht, wie man auf dem Mac das entsprechend umbenennen kann.

    Wer kann weiterhelfen?

    Ich habe mal für dich die Google-KI bemüht:


    Um einen USB-Stick auf einem Mac umzubenennen, öffnen Sie den Finder, suchen Sie den USB-Stick unter "Geräte" auf der linken Seite und klicken Sie ihn mit der rechten Maustaste an. Wählen Sie dann "Umbenennen" aus dem Kontextmenü und geben Sie den neuen Namen ein. Bestätigen Sie mit der Eingabetaste.

    Hier ist eine detailliertere Anleitung:

    1. Finder öffnen:

    Klicken Sie auf das Finder-Symbol (lächelndes Gesicht) im Dock, um den Finder zu öffnen.

    2. USB-Stick suchen:

    Suchen Sie in der Seitenleiste des Finders unter "Geräte" nach dem USB-Stick. Er sollte dort mit seinem aktuellen Namen angezeigt werden.

    3. Umbenennen:

    Klicken Sie mit der rechten Maustaste (oder halten Sie die Ctrl-Taste gedrückt und klicken Sie) auf das Symbol des USB-Sticks.

    4. Neuer Name:

    Wählen Sie im Kontextmenü "Umbenennen". Der Name des USB-Sticks wird blau markiert und Sie können ihn nun ändern.

    5. Bestätigen:

    Geben Sie den neuen Namen für den USB-Stick ein und drücken Sie die Eingabetaste, um die Änderung zu speichern.

    Es ist zum Haareraufen! Bein ,etsten Update gelang die Installation des Kartenupdates. Bei diesem Update klappt es weder mit NTFS Formatierung noch mit exFat. Zur Zeit weiß ich nicht mehr weiter. Unter exFat werden die Updates auf denStick geladen, der dann im Auto aber nicht gemounted wird.

    Weiß jemand einen Lösungsweg?

    Der stick wird nicht als Wechseldatenträger erkannt. Stick in das vom PC aus gesehene nächste logische Laufwerk umbenennen. Dateisystem ist richtig, NTFS, welches nur höherer Sicherheit dient, ist unsinnig. Ich mache das seit eh und je mit exFat.

    Mit vorausschauender, defensiver Fahrweise lässt sich schon sparen. Interessant ist, wie der Verbrauch insgesamt im Drittelmix ist. Autobahn, Landstraße und Stadt.


    Aber bei allen Bemühungen ist ein Unterschreiten von 21 kWh auf 100 km bei insgesamt 5336 gefahrenen km mit einem 350er schwierig, Foto anbei. Wer unterbietet?

    Ich habe der Google KI eine entsprechende Frage gestellt: kann ein Netzbetreiber bei Netzüberlastung ganze Stadtteile abschalten? Und dann kamen die zitierten Aussagen.


    Weiteres findet man von der Bundesnetzagentur. Herr Müller nennt das die Konsultation der flexiblen Regulatorik.


    Überlastete Stromnetze: Wärmepumpen ausgebremst
    Der Chef der Bundesnetzagentur warnt vor einer zeitweiligen Überlastung der Ortsnetze. Auch E-Autos könnten dann betroffen sein.
    taz.de


    Weiteres bei Wöhrle:


    Stromnetze in Deutschland immer anfälliger?
    Wie sicher oder unsicher sind die Stromnetze in Deutschland? Der bisher großflächigste und längste Stromausfall der Deutschen Nachkriegszeit ist in Berlin /…
    www.woehrle-svs.de

    OK, dann gibt es Auffassungsunterschiede. Zu meiner ABL Wallbox findet sich dies hier: Die ABL eMH1 11kW ist eine steuerbare Wallbox, die vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung heruntergeregelt oder im Notfall sogar ganz vom Netz getrennt werden kann. Zitatende.


    Also, Gesetz hin oder her, ein Netzbetreiber kann bei einer drohenden Netzüberlastung einzelne Stadtteile oder Bereiche vom Netz abschalten. Allerdings ist dies eine Ausnahme, die nur als letzte Möglichkeit ergriffen wird, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht ausreichen. Es werden dabei gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, gedimmt oder abgeschaltet, während der normale Haushaltsstrom davon unberührt bleibt.

    Für den komplexen Begriff Elektrizität gibt es auch eine menschlichere Definition, fernab von intelligenten Netzen, Laststeuerungen und Smart Grid Zählern. Das geht so:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen, mit Widerstand zur Arbeit gehen, den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen, geladen nach Hause kommen, an die Dose fassen und eine gewischt kriegen! Dumm gelaufen.

    Der Netzbetreiber darf die Wallbox auf 4,2 KW Runterregeln

    aber nicht Trennen

    Lies noch mal den Artikel

    Ein Netzbetreiber darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Wallbox bei Überlastung des Stromnetzes vom Netz trennen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen den Regelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte, also auch Wallboxen, vorübergehend drosseln oder sogar vollständig unterbrechen kann.