Mir wurde vom Anwalt eine Entgegnung übermittelt, die zusammengefasst folgende Behauptung enthält: „
Schon deshalb kann aus den Rückrufen der Beklagten nicht auf einen Sachmangel des
streitgegenständlichen Fahrzeugs der Klagepartei bei Gefahrübergang am 10.10.2023
geschlossen werden.“
Dies bezieht sich auf eine Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf in einem anderen Fall mit Batterieproblemen.
Das Schreiben enthält weitere 14 Seiten mit Urteilen von OLGs, die alle gegen den Kläger ausfallen mit für „normalen“ Menschen abstrusen Begründungen.
Trotzdem wird vom Beklagten eine Zahlung von 1500 € angeboten. Ich wäre bereit das Angebot anzunehmen, wenn die Beklagte auch die Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Dies habe ich dem Anwalt mitgeteilt aber noch keine Antwort bekommen. Da mein EQA geleast ist und im Oktober zurück geht, kann ich auf einen Batterietausch nicht warten.