Die „Wandlung“ gibt es seit dem 1.1.2002 nicht mehr. Das ist der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Richter haben nie Lust, ein Urteil zu schreiben, denn das ist richtig richtig viel Arbeit. Ein Vergleich hingegen ist schnell protokolliert und geschrieben.
Die Forderung des Richters nach dem „Gutachten“ ist meiner Meinung nach rechtsmissbräuchlich. Das KBA hat bereits für Fakten gesorgt. Und das würde ich über meinen Anwalt auch exakt so kommunizieren lassen.
„Prima facie“ Beweis. Anscheinsbeweis. Erfolgt durch den Rückruf des KBA. Wie soll Mercedes Benz da bitte den Gegenbeweis antreten?!