Hefer : Ich würde einmal sehr stark davon ausgehen, dass der Einsatz des Dongles zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt,
da es keine Betriebserlaubnis für diese Funktion in Deutschland gibt.
Es geht ja nicht darum eine ab Werk verfügbare Funktion nachträglich zu codieren.
Den Überhol-/Spurwechsel-Assistenten gibt es ja auch nicht in Deutschland.
Leider hast Du Recht. Wünschenswert wäre die Längstparkfunktion aber schon. Ist aber in meinen Augen kein Ruhmesblatt für MB, dass man das nicht wenigstens über ein Softwareupdate hinbekommt.