Brände von EQA und EQB mit dem 70,5 kWh Akku (Pouch-Zellen von Farasis): Rückrufe

  • Neben der Tatsache, dass der EQA im freien Markt aktuell nahezu unverkäuflich sein wird, sollte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Produktmangel deutlich mehr bringen als die „mache es nicht Prämie“ des Versicherers - es sei denn du hast schon richtig viele km auf dem Tacho.

    Viele Grüße

    Das ist bei uns bspw der Fall..🙈 Dank nutzungs Entschädigung bleibt bei uns nicht mehr viel übrig...

  • OK auf die Idee ist unsere Versicherung in beiden Fällen bisher noch nicht gekommen.

    Ja Anwalt ist optimistisch...Wie du schon sagtest leben die auch davon. Es hört sich jetzt ein Jahr später aber auch beim Anwalt nicht mehr so rosig an wie letztes Jahr...🙈

    Heute war Urteil vom 2. eqa. Wurde wundersame weise nicht verschoben worden. Aber hab noch. Nichts gehört vom Anwalt wie das Urteil ausgegangen ist.. Hier haben wir die Klage abgeändert auf kleine Schadensersatz (25% vom Kauf vertrag)

    Es bleibt spannend...

  • Wenn ich den EQA privat verkaufe denke ich das ich ca 30.000 erreichbar sind + Zahlung Versicherung. Für 35000 bekomme ich ein gebrauchtes E-Fahrzeug von BMW ohne Batterie Probleme

    Wie viel KM hast du drauf?

    Ich habe im Januar 25 einen Jahreswagen mit 10000 km plus junge Sterne Garantie für 33000 Euro gekauft.

    Das war leider damals ca. 4 Wochen vor bekannt werden der Batterie Probleme.

    Obwohl ich mit meinem 250+ nicht betroffen bin leidet der Verkaufswert unserer Autos.

  • Also wenn man glaubt es geht nicht besser...🙈

    Am 10.07 wäre Verkündung Urteil Fahrzeug 2 gewesen....Was kommt heute rein?

    Datum Stempel vom Gericht 13.07...

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    Ohne Worte..Da wird einfach anstatt das Urteil zu verkünden einfach verschoben...Und das nach dem eigentlich Verkündungstermin...

  • Andere Gerichte haben dazu schon Stellung genommen:

    Laut einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 4 O 376/24) berechtigt eine deutlich zu geringe Reichweite bei E-Autos zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Weicht die im Labor gemessene WLTP-Reichweite um mehr als 10 % von der Herstellerangabe ab, liegt ein erheblicher Sachmangel vor.


    Hat in Stuttgart überhaupt jemand schon ein Urteil wegen erheblicher Mangel und Rückabwicklung Kaufvertrag?

  • Die Diskussion ist müssig. Das Fahrzeug bekommt eine neue Batterie und damit ist der alte Zustand wieder hergestellt. Die Frage ist dann ob ein Gericht auf Rückabwicklung entscheidet oder auf eine Nutzungsentschädigung.

    Und bis dahin wird alles in Frage gestellt und die Gerichte haben anscheinend keinen Mum ein Urteil zu einem Verfahren abzugeben.


    Kern des Problems ist, dass das Fahrzeug bis zum Batterietausch nur eingeschränkt nutzbar ist. Das wird aber zerredet durch Diskussionen ob von der spezifischen Batterie eine Gefahr ausgeht.

    Wenn ich die Batterie ausbaue und Mercedes hinschiebe können die auch nicht sagen was mit der Batterie ist. Die wissen es selber nicht oder Sie wissen es doch und behalten das Geheimnis für sich.


    Der EQA+ hat für damalige Verhältnisse ein hohe Reichweite gehabt. Vielleicht war die ganze Auslegung etwas grenzwertig.

    Was ich mitnehme ist:

    - Bilder von Brennenden EQA häufig an Schnelladesäulen

    - Brände im Winter (kalte Temperaturen können die Pouchzellen nicht ab)

    - Rückruf immer am Ende von Wintersaison


    Die Batterien scheinen ein Problem zu haben wenn nicht alle Parameter, Zelltemperatur,Zellspannung, Ladespannung perfekt sind.

    Die Frage ist, was ist an den nicht betroffenen Batterien anders ? Sind es die gleichen Batterien nur aus einem anderen Produktionsbatch oder sind diese technisch anders ?


    Soweit ich weiss gibt es noch kein Urteil zu einem EQA


    Der Verbraucherschutz in Deutschland ist echt unterirdisch. Hier könnte eine Sammelklage deutlich Kapazität der Gerichte entlasten aber eine Sammelklage geht nur wenn der Verbraucherschutz sich dem Thema annimmt. Das ist bei den 59XX Betroffenen uninteressant. Wahrscheinlich gibt es nur < 100 Klagen.


    Gruß


    Stephan

  • Danke für die Darstellung.

    Meine Logik wäre an dieser Stelle, dass mit einer 80% Limitierung der Hochvoltbatterie auch nur 80% der Reichweite erreicht werden. Da brauche ich eigentlich keinen Gutachter mehr, denn das sagt schon der gesunde Menschenverstand - außer man glaubt an Globuli …


    Viele Grüße