Brummen beim beschleunigen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mich eigentlich schon dem Thema ergeben... Aber ihr habt schon recht. Man bezahlt über 50k für das Fahrzeug.

    Ich hatte Vergleichsfahrzeuge (EQB 4-Matic) der hatte das auch schon ganz leicht. Obwohl der noch keine 5.000 km hatte.


    Im Dezember geht meiner zum ersten Service. Ich werde dann nochmals das Thema ansprechen und auch die Bestätigung verlangen, dass das Fahrzeug eben dann das 4. mal mit diesem Fehler in der Werkstatt war.

    Btw, jetzt habe ich das knarzen der Bremsen auch. So langsam wird es mühsam noch etwas gutes am EQA zu finden - auch wenn dieser bei der Kaufentscheidung noch super war.


    Selbst wenn ich diese Bestätigung nicht bekomme (man bekommt ja immer eine Bestätigungsemail), und das Brummen und Knarzen noch vorhanden sind werde ich wirklich die Wandlung anstreben. So ist das Auto das Geld nicht Wert und hat den Stern nicht verdient.


    Ich halte euch auf dem laufenden.

    • EQA 250 Progressive / 12/2022 / PSM Motor / nachtschwarz / Business Paket / Advanced-Plus-Paket / KEYLESS GO / Komfort-Paket / MBUX Innovationspaket / Lenkradheizung / Getönte Verglasung / und vieles mehr…
  • Hallo Leute, ich habe eine Antwortmail von Stefan von Nextmove erhalten. Erstmal danke dafür, falls hier irgendwann mitgelesen wird. Die Community ist stark und kann was bewegen, da bin ich mir sicher. Zusammengefasst : "solange der Hersteller einen Mangel anerkennt und aktiv wird, ist ja zunächst mal noch alles im grünen Bereich". Beim ID 3 soll es wohl auch ein Brummen in Verbindung mit hoher Zuladung bzw. Gewicht auf der Hinterachse geben. Ich werde jetzt mal meinen Termin in der Werkstatt am 13.11. abwarten und dann weiter berichten. Evtl könnte man mal eine Liste betroffener User/Fahrzeuge erstellen.

    Gibt es unter den Betroffenen jemanden bei dem das Problem behoben werden konnte bzw. auch jemanden der abschließend mitgeteilt bekommen hat dies sei Stand der Technik und nicht lösbar.

  • Moin.


    Wenn ich einen Neuwagen habe, dann ist die „Community“ vielleicht ganz hilfreich, wesentlich hilfreicher ist hingegen die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie des Herstellers.

    Mittlerweile gilt die Beweislastumkehr erst nach 12 und nicht mehr nach 6 Monaten wie zuvor, das heißt, es wird per Gesetz angenommen, dass der Fehler bereits bei Übereignung des Kaufgegenstandes vorhanden war, der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen.


    Nun kommen wir zum Fehlerbegriff: platt gesagt, ist dies eine wesentliche Abweichung vom Sollzustand. Der Knackpunkt ist, es muss ein Fehler sein, welcher die Verwendung einschränkt. Dafür gibt es dann Anwälte, Gerichte und Gutachter; vor Allem Rechtsschutzversicherungen, denn das kann sehr schnell ins Geld gehen. Der Gutachter wird erst nach Erhalt eines Vorschusses tätig und den zahlt man ohne Rechtsschutzversicherung selbst. Das können sehr schnell tausende Euro werden.


    Keinesfalls sollte man sich mit „das ist Stand der Technik“ abspeisen lassen (VW kann das gut), denn diese Aussage ist so unsinnig wie hilflos. Wenn ich den Mist so gewollt hätte, hätte ich den Mist bestellt. Dem war aber nicht so.


    Zeigt sich der Händler uneinsichtig, bleibt nur der Gang vor Gericht, um, nach Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abwicklung des Kaufvertrages zu erzwingen.


    Aber Vorsicht und das wird Euch jeder Anwalt und Gutachter sagen: nicht jeder kleine Fehler berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag (die „Wandlung“ gibt es schon lange nicht mehr), die Fehler müssen entweder sehr zahlreich und klein sein oder groß und unter Einschränkung der Verwendbarkeit auftreten.


    Meine Einschätzung: das Brummen dürfte durchgehen, wenn es permanent auftritt und sehr störend ist, berücksichtigt dabei würde, dass ein EQA eben kein Golf II Diesel von 1985 ist. Das Knarzen beim Anhalten dürfte nicht für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausreichen. Dieses tritt nicht ständig, sondern nur beim Anhalten auf. Und dies möglicherweise auch nicht immer.


    Ihr seht: das ist alles nicht so einfach.


    Ja, auch ich habe gut 60 k€ für einen Neuwagen ausgegeben und bar bezahlt (lieber hätten sie mir den Wagen verleased, wollte ich aber nicht), und er hat ein paar Unzulänglichkeiten, welche nicht so schön sind, aber die Verwendbarkeit nicht wesentlich einschränken. Im Großen und Ganzen ist es ein schönes Auto.


    Ohne Beratung und Rechtsschutzversicherung können Eure Begehren schnell nach hinten losgehen und teuer für Euch werden.


    Deshalb: erst Klärung mit dem Händler suchen, alles zum Fehler akribisch (sehr sehr wichtig!) dokumentieren und wenn es keine Abhilfe gibt, mit (hoffentlich) Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt. Der kann Euch dann beraten und ausloten, ob Euer Begehr Aussicht auf Erfolg hat.


    Ups. So viel wollte ich gar nicht schreiben 🤣🫠.


    Manchmal geht der Jurist einfach mit mir durch 😚.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

    Einmal editiert, zuletzt von E300TD ()

  • Danke vorab für Deine umfangreichen Anmerkungen.

    Aber an dieser Stelle ein Wort zum Leasing:

    Deshalb lease ich meine Fahrzeuge seit geraumer Zeit um genau solche Probleme nicht selbst "aussitzen" zu müssen, da das Fahrzeug ja nicht mir gehört. Ggf. das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und die Leasing-Rate bis zur Behebung des Schadens nicht bezahlen.

    So würde ich verfahren.

  • @PAKO : grundsätzlich gebe ich Dir in Bezug auf das Leasing recht. Im geschäftlichen Bereich. Im privaten lohnt sich das meist nicht und man zahlt am Ende dann für jeden kleinen Kratzer eine hohe Ablöse. Ich erlebe das im Freundeskreis immer wieder. Mittlerweile ist auch der letzte Zweifler kuriert. Die fahren jetzt alle 3-5 Jahre alte E-Klassen ☺️.

    1977 Alfa Romeo Giulia Nuova Super 1600 - 1986 Mercedes Benz 560 SL - 1987 Fiat Uno Selecta - 1996 Mercedes Benz E 300 Diesel T-Modell - 2014 Mercedes Benz E 350 T-Modell BlueTec 4matic - 2023 Mercedes Benz EQA 300 4matic.

  • Deshalb lease ich meine Fahrzeuge seit geraumer Zeit um genau solche Probleme nicht selbst "aussitzen" zu müssen, da das Fahrzeug ja nicht mir gehört. Ggf. das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und die Leasing-Rate bis zur Behebung des Schadens nicht bezahlen.

    So würde ich verfahren.

    @PAKO Wer soll deiner Meinung nach denn das Problem "aussitzen", wenn nicht du? Die anstehende Leasingrate auszusetzen, ist keine gute Idee und geht nach meinem Kenntnisstand gewaltig nach hinten los.


    my 2 cents

    Grüße
    Ole

    ______________________

    EQA 250 - EZ 7/2023


  • Ich hatte die Tage den EQA von meiner Firma. Es ist ein 250, zugelassen 02/2022. Daher denke ich noch mit ASM. Kilometerstand etwas mehr als 70 tkm.

    Und, was soll ich sagen, da brummt nichts. Weder wenn er kalt, noch wenn er warm ist.

    Auch nicht beim berghoch fahren.


    Mein eigener ist auch ein 250, jedoch aus 08/2023 mit 3500 km auf der Uhr brummt leicht zwischen 60 und 80 km beim Beschleunigen.

    Mir ist heute aufgefallen, dass dieses Brummen bei gleicher Geschwindigkeit nicht kontant ist, sonden kommt und geht (wie ein langsames pulsieren).
    Werde das weiter beobachten.

    EQA 250, Progessive, polarweiß, Erweiterte Serienausstattung, Anhängevorrichtung, Fahrersitz elektrisch einstellbar mit Memory-Funktion, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Lenkradheizung, Advanced-Paket, MBUX Augmented Reality für Navigation, Smartphone Integration, Verkehrszeichen-Assistent, Burmester Soundsystem - (Am 01.09.2023 aus Rastatt abgeholt)

    2 Mal editiert, zuletzt von SvenZ ()

  • colonelfault

    Berichte bitte mal nach dem Update, was sich getan hat. Dann ist ja meine These mit der Motoransteuerung nicht falsch gewesen !

    Bin sehr interessiert.


    Geht es bei dem Update um den von Einigen erwähnten Rückruf oder hat Deine Werkstatt die Lösung selbst beigebracht?