Sicherlich ne dumme Frage, aber ich bin verwirrt, Laden Zuhause...

  • Aus gemachten Erfahrungen folgendes. Der installierende Meisterbetrieb meldet die 11 KW Wallbox beim Netzbetreiber an, das ist Vorschrift, mehr nicht. Da über die Netze nicht nur Strom fließt, kann die Anlage auch bei Überlast vom Netz getrennt werden, da laufen Signale.


    Wie das genau bei 22KW- Anlagen mit der Genehmigungsprozedur läuft, weiß ich nicht. Mit Sicherheit müssen da höhere Leitungsquerschnitte verlegt werden, bei 11KW sind das 5 * 2,5 mm2. Leitung kann man selbst verlegen, in den Sicherungskasten baut der Elektriker eine Sicherung zu Leitungsschutz ein.

    CLC, C180- W204, C200T- W204, C180T- W205, C250T- W205, E200 EQ 4M-W213, GLA 250 H247 4M, EQA 350 4M

  • In dem Entwurf der "VDE Anwendungsregel zum Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz" (VDE-AR-N 4100:2024-10) steht in Tabelle 1, dass "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie vorgesehene Stromkreise für die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen für die Nutzung von IC-CPD Mode 2 Ladekabel (portable Ladekabel mit Ladesteuerung)" anmeldepflichtig sind.

    Also nicht nur die Ladeeinrichtung, sondern auch schon der Stromkreis an sich ist anmeldepflichtig, also auch schon die Steckdose.

    Eine Steckdose, an die man Rasenmäher, Heckenschere, Kompressor, Schlagschrauber, Staubsauger, Holzspalter oder Grill anschließt, muss man vielleicht nicht anmelden, aber wehe man denkt auch nur daran, da eventuell einen Ladeziegel anzuschließen, dann muss man das wohl unbedingt anmelden . . .

  • Beenden wir doch endlich diese Hörigkeit !

    EU und D töten sich mit Verordnungen doch allmählich vollständig. Die Restwelt lacht, profitiert und prosperiert.

    Es sind die Juristen, die -im Einzelfall betrachtet ihren Job machen-, als Ganzes aber alles zerstören.


    Zu beachten wäre ferner gemäß §14a EnWG die verpflichtende Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW !


    Und: jede Ladeeinrichtung über 3,6kW, die an sich nur anmeldepflichtig wäre, bedingt einen Nachweis über fachgerechte Installation, aber nicht irgendeines, sondern eines in einer konkreten Liste geführten Fachbetriebes !

    EQB 250. Viel drin, wenig extra. Viel Fahrspaß, wenig Verbrauch, wenig Kurzschluss.

  • Also nicht nur die Ladeeinrichtung, sondern auch schon der Stromkreis an sich ist anmeldepflichtig, also auch schon die Steckdose.

    Da kann ich auch nur den Kopf schütteln. Eine mobile Wallbox kann sich überall in Deutschland und Europa befinden. Da macht die Meldung am Wohnort des/der Besitzer(in) absolut keinen Sinn.

    Zu beachten wäre ferner gemäß §14a EnWG die verpflichtende Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW !

    Steuerbarkeit bedeutet aber nicht, dass sie auch gesteuert werden kann. An unserer Wallbox liegt auch ein Steuerkabel, was aber nicht angeschlossen ist, weil der Netzbetreiber die Möglichkeit nicht nutzt.

    EQA 250 Progressive Advanced Plus (ohne TWA), Business EQ-Paket, AHK und anderen Schnickschnack, EZ 5/2022

  • Die Steuerbarkeit und netzlastige Abschaltung bzw. Drosselung erfolgt über das Netz. Dazu braucht es kein "Steuerkabel" Weiteres hier:


    Wallbox fürs Elektroauto anmelden: Auf was Sie unbedingt achten müssen
    Bevor das E-Auto an der Wallbox zu Hause geladen werden kann, muss man den Ladepunkt beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. So funktioniert es.
    www.adac.de

    CLC, C180- W204, C200T- W204, C180T- W205, C250T- W205, E200 EQ 4M-W213, GLA 250 H247 4M, EQA 350 4M

  • Dazu braucht es kein "Steuerkabel" ...

    Bei uns im Hausanschluss gibt es ein APZ-Feld und ein nicht angeschlossenes CAT-Kabel (vermutl. APL für Internetanschluss). Ein weiteres CAT-Kabel geht in die Unterverteilung in der Garage, wo die Wallbox hängt und ist ebenfalls nicht angeschlossen. Das ist aber wohl alles wg. der Wärmepumpe und einem Verbrauch > 6.000 kWh installiert worden.

    EQA 250 Progressive Advanced Plus (ohne TWA), Business EQ-Paket, AHK und anderen Schnickschnack, EZ 5/2022

  • Die Steuerbarkeit und netzlastige Abschaltung bzw. Drosselung erfolgt über das Netz. Dazu braucht es kein "Steuerkabel“…

    Die Steuerung der Wallbox geht entweder über einen veralteten FRE und Relais, oder direkt in der Wallbox über eine elektronische Dimmung der Leistung, wenn die WB es unterstützt. Und dafür brauchst du eine Steuerleitung vom ImSys und Steuerbox zur WB.

    Gruß

    Axel 8)


    EQA 350 - 19“ AMG Doppelspeiche, kosmosschwarz-metallic

  • Es ging um Überlast im Netz, vielleicht auch mit verursacht durch viele unangemeldete Wallboxen, und da kann der Netzbetreiber die Wallboxen automatisch trennen, wenn nötig. Der ADAC- Artikel ist da eindeutig.

    CLC, C180- W204, C200T- W204, C180T- W205, C250T- W205, E200 EQ 4M-W213, GLA 250 H247 4M, EQA 350 4M

  • Der Netzbetreiber darf die Wallbox auf 4,2 KW Runterregeln

    aber nicht Trennen

    Lies noch mal den Artikel

    Ein Netzbetreiber darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Wallbox bei Überlastung des Stromnetzes vom Netz trennen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen den Regelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte, also auch Wallboxen, vorübergehend drosseln oder sogar vollständig unterbrechen kann.

    CLC, C180- W204, C200T- W204, C180T- W205, C250T- W205, E200 EQ 4M-W213, GLA 250 H247 4M, EQA 350 4M