Beiträge von Vostro

    Danke sehr!

    Interessanterweise hat Mercedes-Benz in dem Schreiben die Wortwahl und Struktur des Rückrufschreibens geändert (ok, aus zwei Briefen mach eins). Die Aufforderung zur umgehenden Werkstattvorstellung und der Wegfall der klaren Bezeichnung ‚Software-Update als Abhilfemaßnahme‘ lassen jedoch darauf schließen, dass die ursprünglich kommunizierte Einschätzung des Risikos nicht mehr haltbar ist. In der Recht-Vorlesung an der Uni würde mein Professor sagen, dass das juristisch kein Zufall ist. Ob da Kraftfahrtbundesamt (KBA) Druck macht?!


    Mein Software-Update wurde gleich mit dem Service B Ende April gemacht. Unterschreiben musste ich nichts,... außer den Auftrag für den Service B eben.

    Sorry, wird länger aber denke, es ist interessant.


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    💬 Mein Update zum Stand mit dem Autohaus (Rückabwicklungsantrag EQA 250+)


    Nachdem hier bereits positive Beispiele der Rückabwicklung des Kaufvertrags gab, habe ich mein Autohaus ebenfalls kontaktiert, ohne Rechtsanwalt. Ich habe auf meine gestrige sachliche Geltendmachung der Gewährleistungsrechte beim Autohaus (keine Mercedes-Benz Niederlassung, dennoch ein Partner) heute bereits eine schriftliche Antwort bekommen.

    Kurz gesagt: Das Autohaus lehnt meine Forderung nach Rückabwicklung ab. Ich hätte auch sonst nicht anderes erwartet.


    🔹 Inhaltlich steht in deren Schreiben im Wesentlichen Folgendes:


    1. Kein Sachmangel vorhanden:

    Das Auto sei bei der Übergabe im Dezember 2024 „technisch einwandfrei und vertragsgemäß“ gewesen.


    2. Rückruf erst später – also kein Übergabemangel:

    Der Rückruf durch Mercedes-Benz sei „erst nach Übergabe“ erfolgt, daher bestehe kein Bezug zum Kaufzeitpunkt.


    3. Update = präventive Maßnahme, kein Mangel:

    Das Software-Update sei laut Hersteller eine „präventive Sicherheitsmaßnahme“ im Rahmen der Produktverantwortung – kein Sachmangel, sondern eine zulässige Anpassung.


    4. Beeinträchtigung sei geringfügig:

    Eine „geringfügige Veränderung der Ladecharakteristik“ sei keine Abweichung von der üblichen oder vereinbarten Beschaffenheit.


    5. Verantwortung beim Hersteller, nicht beim Händler:

    Rückrufe und Softwaremaßnahmen seien allein Sache von Mercedes-Benz, nicht des Autohauses.


    6. Fazit:

    Daher keine Grundlage für Rückabwicklung, Minderung oder Nacherfüllung.


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    ⚖️ Wie man die einzelnen Argumente sachlich entkräften kann:

    Argument vom AutohausEinordnung
    „Kein Mangel bei Übergabe“ Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf greift § 477 BGB (Beweislastumkehr): Es wird vermutet, dass ein später auftretender Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Käufer muss das nicht beweisen.
    „Rückruf erst nach Übergabe, daher irrelevant“ Ein Rückruf durch den Hersteller ist Beleg dafür, dass ein sicherheitsrelevantes Problem bereits bestand, nur noch nicht öffentlich bekannt war. Juristisch zählt der technische Zustand, nicht der Zeitpunkt der Entdeckung.
    „Update ist präventiv“ Mercedes selbst spricht in den Rückrufschreiben von „Mitigation“ – also Risikobegrenzung, nicht Behebung. Das bestätigt, dass der ursprüngliche Zustand mangelhaft war (erhöhtes Brandrisiko).
    „Geringfügige Veränderung“Tatsächlich verlängert sich die Ladezeit um 31–47 % und die Ladeleistung sinkt messbar. Das ist keine Bagatelle, sondern eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und des Werts.
    „Verantwortung liegt beim Hersteller“Im Gewährleistungsrecht haftet immer der Verkäufer, nicht der Hersteller (§ 437 BGB). Der Händler kann sich nicht „freizeichnen“, nur weil der Mangel auf ein Hersteller-Update zurückgeht.
    „Update beseitigt Problem“Selbst wenn das Update technisch wirksam wäre, ändert es den vereinbarten Zustand. Der Käufer hat ein Fahrzeug mit bestimmten Ladeeigenschaften gekauft, die nachträglich verschlechtert wurden – das ist ein Mangel an der Beschaffenheit.


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    💡 Mein persönliches Fazit:


    Das Autohaus stützt sich vollständig auf die Argumentation des Herstellers („präventiv, Risikominimierung“).

    Juristisch steht die Gegenseite aber auf wackeligen Füßen – die Beweislastumkehr, die wesentliche Nutzungseinschränkung und die nachgewiesene Veränderung zentraler Eigenschaften sprechen klar für einen Sachmangel.


    Ich habe nun eine Nachfrist zur Nacherfüllung bis Ende Oktober gesetzt und werde danach über den Rücktritt und rechtliche Schritte entscheiden.

    Parallel informiere ich die Verbraucherzentrale und ggf. Mercedes-Benz Kundendienst(?) direkt.



    Was denkt ihr?

    Das berichtet JESMB: https://jesmb.de/25547/

    Gleich im ersten Beitrag hier wurde auf ein Artikel verwiesen, in dem die Rede davon ist, dass: "Das Problem tritt bei Batteriezellen-Produktion ab dem 24.01.2024 nicht mehr auf."


    Damit werden wohl "fast" alle Fahrzeuge mit 70,5 KWh aus Produktionen bis Q1-2024 (weil die Batterien ja noch in die Auto verbaut werden) früher oder später zurück gerufen. ||


    Ich bin gespannt, wie es sich auf die Gebrauchtwagenpreise auswirkt, verglichen mit Autos ab Q2-2024 (unabhängig von jeglichen E-Auzo-Förderungen). Ich hätte zum Beispiel ein Interesse an einem Jahreswagen EQA 250+, weil abgesehen davon wie Mercedes-Benz sich benimmt - das Auto an sich entspricht meinen Anforderungen, wenn es das liefert, was auf den technischen Blättern steht; aber die Preise sind da signifikant höher.

    Habe gerade eben meine Story in Long per DM mit Julian ausgetauscht.

    In Kurz: Kauf Ende 2024, Software-Update direkt beim Service im April 2025, seitdem deutlich schlechtere Ladeleistung (max. 90 kW, mind. 47 Min. für 10–80 %) und kürzere Reichweite. Eine Klage habe ich mangels Rechtsschutzversicherung nicht eingereicht, sondern nur Beschwerde mit dem Ergebnis eines „Entschädigungsangebots“ von 5×100 € Ladegutscheinen.

    Mein Plan ist, mich spätestens im Oktober an das Autohaus zu wenden, um entweder eine Nachbesserung oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu fordern – bevor die gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr nach Kauf abläuft.

    👉 Falls jemand von euch schon mit anwaltlicher Unterstützung eine Klage gegen Mercedes eingereicht hat, wäre es super, wenn ihr euch ebenfalls meldet.


    P.S.: Ich hab vorletzte Woche ebenfalls 4 andere (Zeitungs-)Pressestellen angeschrieben und ihnen das Thema geschildert.

    Was temporäre Ladefehler beim AC-Laden angeht, das passiert bei mir im Schnitt bei jedem 10. Laden an der 11kW-Ladesäule nahe der Straße, wo ich wohne, seit ich das Auto im Dezember letzten Jahres gekauft habe (also auch bereits vor dem Software-Update). Ich dachte die ganze Zeit, das sei normal  :D . Passierte wie gesagt bislang nur an der einen Station. Und nach 3-5 Minuten geht es üblicherweise weiter. In der Abrechnung wird auch als ein Ladevorgang abgerechnet und nicht aufgeteilt.

    Muss ich wohl auch angehen ||. Danke für den Hinweis!

    Kurzes Update von meiner Seite:


    Ich habe bislang keinen Anwalt eingeschaltet, sondern mich selbst durch den Prozess gearbeitet.

    • Am 24.04. kam das zweite Schreiben von Mercedes – das Update wurde aber bereits am Folgetag zusammen mit dem Service B durchgeführt.

    • Noch am selben Tag habe ich – ohne juristische Beratung, aber mit Hilfe von ChatGPT – eine formelle Beschwerde an den Mercedes-Kundenservice geschickt.


    Es folgten mehrere Mails mit dem üblichen „Wir kümmern uns“-Ton, darunter ein etwas konfus wirkender Anruf vom Kundendienst, der offenbar nicht wusste, dass das Update bei mir schon gemacht wurde.

    Auch von der Werkstatt kam ein ebenso „spontan wirkender“ Anruf, bei dem man vorgab, dass sie "gerade eben" von mir als einzigem Rückruf-Fall im Raum Mannheim erfahren haben und gerne kümmern wollen – letztlich wollte man aber nur ausloten, wie hoch meine Erwartungen an eine mögliche Entschädigung sind. So zumindest mein Eindruck, aber ich kann mich auch irren. Ich habe darauf keine konkrete Zahl genannt.


    Gestern kam nun per E-Mail die Mitteilung vom Kundendienst, dass man sich „freut“, mir fünf Ladegutscheine à 100 € anbieten zu dürfen. Aus meiner Sicht ist das völlig unzureichend. Ich werde diese Gutscheine nicht annehmen.


    Da ich den Wagen im Dezember 2024 in einem Mercedes-Autohaus gebraucht gekauft habe, habe ich noch ein paar Monate Zeit, über rechtliche Schritte wie eine Rückabwicklung nachzudenken. Ich bin daher gespannt, was andere Betroffene hier im Forum – insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung – bislang erreicht haben oder durchsetzen konnten.


    Zum technischen Aspekt: Ich kann mittlerweile Ladezeiten von rund 47–49 Minuten von 10 % auf 80 % SOC bestätigen – egal ob bei Ionity (Autobahn), dem Mercedes Hub in Mannheim oder bei EnBW um die Ecker (mit kalter Batterie). In meinen Augen ist das ein spürbarer Eingriff in die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs.