Beiträge von Vostro

    Ich habe gestern höflich das MB Customer Assistance Center angeschrieben, ob es mehr Infos zum aktuellen Rückruf gibt ...

    Nun kam gestern Abend eine Antwort (das ist noch kein offizielles Rückrufschreiben, dennoch vermutlich aus denselben Textbausteinen zusammengesetzt):



    Nun werde ich dort nachfragen, wie es mit der Erstattung der wegen des Rückrufs entstehenden Kosten aussieht:

    • kostenpflichtiges Parken am Straßenrand,
    • parallel Miete für den Tiefgaragenplatz,
    • ÖPNV (Jobticket?) wegen Nichtmöglichkeit des Parken auf der Arbeit,
    • etc.,

    denn sowohl mein Vermieter als auch der Arbeitgeber haben mir heute mitgeteilt, dass dieses Auto wegen der KBA-Meldung weder in die Tiefgarage noch ins Parkhaus darf, als ich sie danach gefragt hatte... Ich weiß es klingt auf den ersten Blick übertrieben, aber die Kosten werden eben erstmal an mir hängen bleiben, wenn doch was passiert.


    Wie geht ihr damit um, falls die "nicht über 80 Prozent aufladen und im Freien parken" Einschränkungen euch im Alltag betreffen?

    Die gängigen KI-Tools (ChatGPT, Copilot,...) ordnen auch die im Vergleich zum letztjährigen Rückruf neue Zusatzbedingung des KBA ("bis zum Austausch der Batterie - Parken im Freien") rechtlich als einen nicht trivialen Punkt ein.

    Wenn nicht in (Tief)Garagen oder bedachten Parkhäusern geparkt werden darf, dann kann das juristisch als Nutzungsbeeinträchtigung bewertet werden. Gerade bei mir z.B. kann ich auf der Arbeit nur in einem mehrstöckigen Parkhaus parken, und jetzt fällt der EQA250+ als Fahrzeug zum Pendeln erstmal weg. Abgesehen von mehrfachen Parkkosten daheim (gemieteter Tiefgaragenplatz und ab jetzt eben kostenpflichtig am Straßenrand). Werde beim CAC fragen, wie sich Mercedes an den Zusatzkosten beteiligen will. 😊

    Ich würde mich über eine schnellere Wiederherstellung der Fahrzeugeigenschaften freuen, aber gehe eher von der Timeline wie im letzten NHTSA Dokument:

    • Planned Dealer Notification Date: Feb 13, 2026 🟢
    • Planned Interim Owner Notification Date: Feb 27, 2026 🟡
    • Planned Remedy Owner Notification Date: Apr 03, 2026 🟡

    Also ein Reparaturtermin frühestens ab Mitte Q2/2026.

    Die Entschädigung für die Zeit (ab mindestens Feb '25 - vorheriger Rückruf) bis zur Reparatur gehört m.M.n. durch Rechtsanwälte entsprechend behandelt. Bitte haltet uns auf dem Laufenden über die Gerichtstermine und deren Ausgang. Danke!

    Wie ein paar andere Betroffene, hatte ich heute auch an einem wegen Terminkonflikts separat aufgezeichneten TV-Interview zum Rückruf teilgenommen. Der Beitrag soll voraussichtlich am 27. Januar um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen ausgestrahlt werden.


    Zu den Einzelheiten des Interviews kann ich nichts sagen, ich hatte jedoch stets eine positive Atmosphäre im Studio am anderen Ende des Zoom-Calls wahrgenommen und hatte ein gutes Gefühl beim Gespräch.


    Ich habe dort meine persönlichen Erfahrungen als betroffener Fahrer geschildert: Insbesondere zu den Auswirkungen des Software-Updates auf Ladezeiten, Reichweite und das subjektive Sicherheitsgefühl im Alltag, sowie meine Wahrnehmung dessen, wie Mercedes mit Betroffenen umgeht.


    Der SWR-Journalist hat mir gegenüber außerdem erwähnt, dass im Rahmen des Beitrags auch weitere Perspektiven einbezogen werden, u. a. von spezialisierten Rechtsanwälten, wissenschaftlichen Experten sowie eine Stellungnahme von Mercedes-Benz.


    Wichtig zur Einordnung:
    👉 Ich selbst habe bislang keine Klage eingereicht, sondern beobachte die weitere rechtliche Entwicklung und sammle derzeit Erfahrungen und Informationen. Durch Beschwerde beim Autohaus habe ich jedoch die einjährige Reklamationsfrist noch rechtzeitig aufgehoben und bewerte die juristische Lage.