Beiträge von Vostro

    Hat jemand von euch bzw. die von euch beauftragte Rechtsanwälte oder Kanzleien irgendwelche Unterlagen, die die Vorgeschichte zum Rückruf beleuchten. Ich habe hierzu folgendes Dokument auf der Seite von NHTSA (amerikanisches Äquivalent zum deutschen KBA):

    https://static.nhtsa.gov/odi/rcl/2025/RCLRPT-25V050-9662.PDF


    Gegenstand:

    • Hochvoltbatterie EB330 (identisch mit der Batterie eines EQA 250+ aus 2021-2024) in Modellen EQB 250/300/350 mit erhöhtem Brandrisiko – Feuergefahr kann nicht ausgeschlossen werden.
    • "Estimated percentage with defect: 100%"


    Chronologie laut MB selbst:

    • ab 2023: erste Brandfälle außerhalb der USA,
    • ab Juni 2024: Analyse mit chinesischen Behörden und dem Zelllieferanten Farasis Energy,
    • Okt–Nov 2024: lokale Inspektionen in China,
    • Jan 2025: MB prüft, ob das Problem global auftreten kann,
    • 24. Jan 2025: Entscheidung für weltweite Rückrufaktion.
    • → Damit steht fest: Mercedes wusste spätestens Mitte 2024, dass die EB330-Batterie ein Sicherheitsrisiko birgt, lange bevor deutsche Kunden im Februar 2025 erstmals informiert wurden.


    Zeitliche Diskrepanz:

    • MB führte interne Untersuchungen Monate vor der deutschen Rückruf-Information.
      → Das kann als zurückgehaltene sicherheitsrelevante Information gewertet werden.


    MB sagt: „no specific root cause was found … cannot rule out possibility elsewhere“

    • Der Software-Eingriff beseitigt das Problem nicht,
    • das Brandrestrisiko bleibt bestehen,
    • also ist das Fahrzeug nicht frei von Sachmängeln (§ 434 BGB).


    Kennt ihr ggf. andere Quellen/Berichte/Statements aus vor Februar 2025?

    Das Schreiben aus Februar ist lediglich vorab Info mit dem Hinweis, dass man an einer Lösung (Software-Update) arbeite. Ohne Hinweise auf Einfluß auf Batteriekapazität, Ladedauer oder Brandrisikoeliminierung oder eben nur Mitigierung.


    Das Schreiben aus April ist - denke ich - hier spannender aber korrigiertmich gerne. Hier Link zum Post #103:

    Danke sehr!

    Interessanterweise hat Mercedes-Benz in dem Schreiben die Wortwahl und Struktur des Rückrufschreibens geändert (ok, aus zwei Briefen mach eins). Die Aufforderung zur umgehenden Werkstattvorstellung und der Wegfall der klaren Bezeichnung ‚Software-Update als Abhilfemaßnahme‘ lassen jedoch darauf schließen, dass die ursprünglich kommunizierte Einschätzung des Risikos nicht mehr haltbar ist. In der Recht-Vorlesung an der Uni würde mein Professor sagen, dass das juristisch kein Zufall ist. Ob da Kraftfahrtbundesamt (KBA) Druck macht?!


    Mein Software-Update wurde gleich mit dem Service B Ende April gemacht. Unterschreiben musste ich nichts,... außer den Auftrag für den Service B eben.

    Sorry, wird länger aber denke, es ist interessant.


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    💬 Mein Update zum Stand mit dem Autohaus (Rückabwicklungsantrag EQA 250+)


    Nachdem hier bereits positive Beispiele der Rückabwicklung des Kaufvertrags gab, habe ich mein Autohaus ebenfalls kontaktiert, ohne Rechtsanwalt. Ich habe auf meine gestrige sachliche Geltendmachung der Gewährleistungsrechte beim Autohaus (keine Mercedes-Benz Niederlassung, dennoch ein Partner) heute bereits eine schriftliche Antwort bekommen.

    Kurz gesagt: Das Autohaus lehnt meine Forderung nach Rückabwicklung ab. Ich hätte auch sonst nicht anderes erwartet.


    🔹 Inhaltlich steht in deren Schreiben im Wesentlichen Folgendes:


    1. Kein Sachmangel vorhanden:

    Das Auto sei bei der Übergabe im Dezember 2024 „technisch einwandfrei und vertragsgemäß“ gewesen.


    2. Rückruf erst später – also kein Übergabemangel:

    Der Rückruf durch Mercedes-Benz sei „erst nach Übergabe“ erfolgt, daher bestehe kein Bezug zum Kaufzeitpunkt.


    3. Update = präventive Maßnahme, kein Mangel:

    Das Software-Update sei laut Hersteller eine „präventive Sicherheitsmaßnahme“ im Rahmen der Produktverantwortung – kein Sachmangel, sondern eine zulässige Anpassung.


    4. Beeinträchtigung sei geringfügig:

    Eine „geringfügige Veränderung der Ladecharakteristik“ sei keine Abweichung von der üblichen oder vereinbarten Beschaffenheit.


    5. Verantwortung beim Hersteller, nicht beim Händler:

    Rückrufe und Softwaremaßnahmen seien allein Sache von Mercedes-Benz, nicht des Autohauses.


    6. Fazit:

    Daher keine Grundlage für Rückabwicklung, Minderung oder Nacherfüllung.


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    ⚖️ Wie man die einzelnen Argumente sachlich entkräften kann:

    Argument vom AutohausEinordnung
    „Kein Mangel bei Übergabe“ Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf greift § 477 BGB (Beweislastumkehr): Es wird vermutet, dass ein später auftretender Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Käufer muss das nicht beweisen.
    „Rückruf erst nach Übergabe, daher irrelevant“ Ein Rückruf durch den Hersteller ist Beleg dafür, dass ein sicherheitsrelevantes Problem bereits bestand, nur noch nicht öffentlich bekannt war. Juristisch zählt der technische Zustand, nicht der Zeitpunkt der Entdeckung.
    „Update ist präventiv“ Mercedes selbst spricht in den Rückrufschreiben von „Mitigation“ – also Risikobegrenzung, nicht Behebung. Das bestätigt, dass der ursprüngliche Zustand mangelhaft war (erhöhtes Brandrisiko).
    „Geringfügige Veränderung“Tatsächlich verlängert sich die Ladezeit um 31–47 % und die Ladeleistung sinkt messbar. Das ist keine Bagatelle, sondern eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und des Werts.
    „Verantwortung liegt beim Hersteller“Im Gewährleistungsrecht haftet immer der Verkäufer, nicht der Hersteller (§ 437 BGB). Der Händler kann sich nicht „freizeichnen“, nur weil der Mangel auf ein Hersteller-Update zurückgeht.
    „Update beseitigt Problem“Selbst wenn das Update technisch wirksam wäre, ändert es den vereinbarten Zustand. Der Käufer hat ein Fahrzeug mit bestimmten Ladeeigenschaften gekauft, die nachträglich verschlechtert wurden – das ist ein Mangel an der Beschaffenheit.


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    💡 Mein persönliches Fazit:


    Das Autohaus stützt sich vollständig auf die Argumentation des Herstellers („präventiv, Risikominimierung“).

    Juristisch steht die Gegenseite aber auf wackeligen Füßen – die Beweislastumkehr, die wesentliche Nutzungseinschränkung und die nachgewiesene Veränderung zentraler Eigenschaften sprechen klar für einen Sachmangel.


    Ich habe nun eine Nachfrist zur Nacherfüllung bis Ende Oktober gesetzt und werde danach über den Rücktritt und rechtliche Schritte entscheiden.

    Parallel informiere ich die Verbraucherzentrale und ggf. Mercedes-Benz Kundendienst(?) direkt.



    Was denkt ihr?

    Das berichtet JESMB: https://jesmb.de/25547/

    Gleich im ersten Beitrag hier wurde auf ein Artikel verwiesen, in dem die Rede davon ist, dass: "Das Problem tritt bei Batteriezellen-Produktion ab dem 24.01.2024 nicht mehr auf."


    Damit werden wohl "fast" alle Fahrzeuge mit 70,5 KWh aus Produktionen bis Q1-2024 (weil die Batterien ja noch in die Auto verbaut werden) früher oder später zurück gerufen. ||


    Ich bin gespannt, wie es sich auf die Gebrauchtwagenpreise auswirkt, verglichen mit Autos ab Q2-2024 (unabhängig von jeglichen E-Auzo-Förderungen). Ich hätte zum Beispiel ein Interesse an einem Jahreswagen EQA 250+, weil abgesehen davon wie Mercedes-Benz sich benimmt - das Auto an sich entspricht meinen Anforderungen, wenn es das liefert, was auf den technischen Blättern steht; aber die Preise sind da signifikant höher.

    Habe gerade eben meine Story in Long per DM mit Julian ausgetauscht.

    In Kurz: Kauf Ende 2024, Software-Update direkt beim Service im April 2025, seitdem deutlich schlechtere Ladeleistung (max. 90 kW, mind. 47 Min. für 10–80 %) und kürzere Reichweite. Eine Klage habe ich mangels Rechtsschutzversicherung nicht eingereicht, sondern nur Beschwerde mit dem Ergebnis eines „Entschädigungsangebots“ von 5×100 € Ladegutscheinen.

    Mein Plan ist, mich spätestens im Oktober an das Autohaus zu wenden, um entweder eine Nachbesserung oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu fordern – bevor die gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr nach Kauf abläuft.

    👉 Falls jemand von euch schon mit anwaltlicher Unterstützung eine Klage gegen Mercedes eingereicht hat, wäre es super, wenn ihr euch ebenfalls meldet.


    P.S.: Ich hab vorletzte Woche ebenfalls 4 andere (Zeitungs-)Pressestellen angeschrieben und ihnen das Thema geschildert.