Beiträge von splits11

    Die Laufleistung ist halt relativ hoch. Da haben viele Interessenten Angst, dass die Hochvoltbatterie schon gelitten hat.

    ich würde die mal testen lassen und den Bericht mit zum Inserat beifügen, falls nicht schon geschehen.

    Ansonsten kann ich Lexa bestätigen. Einen 350er EQA kann man mit 3.000 gelaufen und ein Jahr alt für 60 % des Neupreises bekommen. Man muss nur richtig suchen!

    Dem kann ich nur zustimmen und manchmal muss der noch nicht mal ein Jahr alt sein. Da es schnell gehen musste, habe ich mich Mitte des Jahres für einen 3 Monate alten Geschäftswagen mit wenigen Kilometern entschieden, auf dem man mir knapp 30% gegeben hat. Der Zustand war wirklich wie neu. Dabei habe ich mich bei meiner Suche nur auf die Fahrzeuge meines Händlers konzentriert. Da wäre bestimmt noch mehr gegangen.

    Sehr eigenartig!

    Ich habe aufgrund des jüngsten Wagenkaufs noch einen L-Vertrag und vermutlich deswegen eine Mail bekommen, bei der ich um aktive Zustimmung zur Vertragsänderung gebeten wurde.

    Aus der mir zugeschickten Preisliste geht hervor, das der Ionity-Preis ab Dezember imTarif L und M um 6 Cent günstiger wird, was aus der eingangs verlinkten Preisliste aber nicht hervorgeht.

    Oder habe ich da etwas übersehen? Da die Preise ansonsten alle identisch sind, gehe ich nicht davon aus, dass es sich um Sondertarife für noch laufende Abos handelt.


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    Edit: Habs jetzt mal kontrolliert: Der Vertrag, der mir zugeschickt wurde und den ich akzeptiert habe, stimmt nicht mit dem jetzt in meinem Konto hinterlegten Vertrag überein. Mal sehen, was die dazu sagen werden. :cursing:

    Die Wippen sind für mich persönlich ein Segen. So kann man die Rekuperation jederzeit an die jeweilige Verkehrssituation anpassen, ohne in die Tiefen irgendeiner Software eintauchen zu müssen.

    Der Vertragswerkstattstatus ist nicht notwendig. Sie müssen nur nach Herstellervorgaben arbeiten. Das steht auch so im obig zitierten Text und ist wohl auch gerichtlich so entscheiden worden.

    Nein, es steht nicht im zitierten Text. Darum geht es mir. Es ist mir ein Rätsel, wie oft „bzw.“ im deutschen Sprachraum fälschlicherweise durch „und/oder“ ersetzt wird.

    Eine Anschlussgarantie ist ein privater Vertrag zwischen Dir und dem Garantiegeber und hat absolut nichts mit der gesetzl. vorgeschrieben Garantie und der dazugehörigen Rechtssprechung zu tun.