Immer das gleiche: gehört ist nicht gesehen, gelesen ist nicht verstanden.
Der Vorwurf ein Troll zu sein, fällt mangels Leseintelligenz auf den Verfasser zurück. Was soll`s.....
Immer das gleiche: gehört ist nicht gesehen, gelesen ist nicht verstanden.
Der Vorwurf ein Troll zu sein, fällt mangels Leseintelligenz auf den Verfasser zurück. Was soll`s.....
Ich habe der Google KI eine entsprechende Frage gestellt: kann ein Netzbetreiber bei Netzüberlastung ganze Stadtteile abschalten? Und dann kamen die zitierten Aussagen.
Weiteres findet man von der Bundesnetzagentur. Herr Müller nennt das die Konsultation der flexiblen Regulatorik.
Weiteres bei Wöhrle:
OK, dann gibt es Auffassungsunterschiede. Zu meiner ABL Wallbox findet sich dies hier: Die ABL eMH1 11kW ist eine steuerbare Wallbox, die vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung heruntergeregelt oder im Notfall sogar ganz vom Netz getrennt werden kann. Zitatende.
Also, Gesetz hin oder her, ein Netzbetreiber kann bei einer drohenden Netzüberlastung einzelne Stadtteile oder Bereiche vom Netz abschalten. Allerdings ist dies eine Ausnahme, die nur als letzte Möglichkeit ergriffen wird, wenn andere Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes nicht ausreichen. Es werden dabei gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, gedimmt oder abgeschaltet, während der normale Haushaltsstrom davon unberührt bleibt.
Für den komplexen Begriff Elektrizität gibt es auch eine menschlichere Definition, fernab von intelligenten Netzen, Laststeuerungen und Smart Grid Zählern. Das geht so:
Morgens mit Hochspannung aufstehen, mit Widerstand zur Arbeit gehen, den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen, geladen nach Hause kommen, an die Dose fassen und eine gewischt kriegen! Dumm gelaufen.
Der Netzbetreiber darf die Wallbox auf 4,2 KW Runterregeln
aber nicht Trennen
Lies noch mal den Artikel
Ein Netzbetreiber darf unter bestimmten Voraussetzungen eine Wallbox bei Überlastung des Stromnetzes vom Netz trennen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen den Regelungen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte, also auch Wallboxen, vorübergehend drosseln oder sogar vollständig unterbrechen kann.
Es ging um Überlast im Netz, vielleicht auch mit verursacht durch viele unangemeldete Wallboxen, und da kann der Netzbetreiber die Wallboxen automatisch trennen, wenn nötig. Der ADAC- Artikel ist da eindeutig.
Die Steuerbarkeit und netzlastige Abschaltung bzw. Drosselung erfolgt über das Netz. Dazu braucht es kein "Steuerkabel" Weiteres hier:
Da MB beim EQA
Garantie Kapazität 8 Jahre / 160.000 km 70% gibt, mache ich mir deswegen erst mal keine Sorgen.
Wenn du meinst....
Gibt es nicht.
Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen berichten. Mein FZ kam aus Dortmund. Dort erhielt ich zu den Unterlagen ein aktuelles Xentry- Messprotokoll mit dem ausgewiesenen state of Health 103 %. MMn gehört so eine Urkunde zum KV, sonst weiß man von dem Akku nichts!
Bei einem Jungen Stern wird vor Übergabe an den Kunden eine Durchsicht gemacht und der Zustand des FZes dokumentiert. So kenne ich das als langjähriger MB-Fahrer. Merkwürdig, dass der Mangel nicht aufgefallen ist.
Davon mal abgesehen ist das nicht ungewöhnlich, dass bei fast 80.000 km an den Koppelstangen und an den Achsgelenken mal was ist, das Auto ist schwer und wird einiges mitgemacht haben!
Was sagt denn das Xentry- Batteriezertifikat bei den Kaufunterlagen? SoH?