Der Versicherungsvertrag wäre zu überprüfen, ob und wie die Werkstattbindung für Glasschäden gilt und wie überhaupt Glasschäden abgewickelt werden müssen.
Anzunehmen ist, dass eine Scheibe von Carglass Erstausrüsterqualität hat und nicht schlechter ist als eine von MB, denn die stellen keine Windschutzscheiben her. Da wird man sich doch einigen können, ohne die Sache auf die Spitze zu treiben!