Beiträge von Reiko
-
-
Der Verkäufer muss liefern, wenn der Hersteller liefern kann, Änderungen z.B. bei der Farbe muss der Kunde akzeptieren. Sogar kann der Verkäufer den Umfang der Ausstattung ändern, wenn der Hersteller den Umfang geändert hat. Wenn Pakete Änderungen beinhalten, muss der Kunde evtl. auch Aufpreise bezahlen, wenn das zumutbar ist. Die AGB sind ein kompliziertes Thema. Man sollte die rd. 3 Seiten beim Kauf mal lesen und erklären lassen..
-
Eine Auftragsbestätigung des Händlers ist dringend notwendig, sonst entsteht kein Vertrag. Der Händler wird kaum einen verbindlichen Termin nennen, denn sonst würde er evtl. schadenersatzpflichtig.
Es gibt normalerweise die übl. AGB des ZDK, Zentralverband des Dt. Kfz. Handwerks, das steht alles auf der Rückseite der Bestellung des Kunden, die verbindlich ist, für den Kunden.
-
Hallo SvenZ
Das ist doch positiv, oder?
Weißt du denn, ob Du das Facelift bekommst, oder ob im Juni noch die Reste des lfd. Modells verbaut werden.
Du liest aus meinen Worten, dass ich die Infopolitik bei Mercedes für eine Zumutung halte. Es geht hier um Autos der 60 000€ Klasse und nicht um kleine Stadtflitzer.
-
-
-
...hier neue Bilder von JESMB zum Facelift des GLA im Seriendesign:
-
Ich möchte aktuell den EQA 350 4matic AMG bestellen. Was ist im off. Konfigurator?
Wird aktuell der Facelift bestellt und geliefert, oder wann kommt das neue Modell mit Detailveränderungen?
-
Moin. Ich werde mal abklopfen, ob ich noch etwas warte und dann den MoPf bekomme. Es sei denn, der MoPf ist „nicht so gut“. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Gehört nicht zum Thema.. Pardon.. Aber ich sehe dass du ne Giulia 1977 hast,
Ich habe 2 Vordersitze in hellbraun Kunstleder im Keller... fast noch neuwertig, damals aus einem Unfallwagen nach 6 Mon. Ausgebaut.. wenn du Intersse hast....
-