... wie man Koppelstangen von Temu verbauen kann.
Die sind so billig, die gibt es für den EQA nicht einmal bei Autodoc.
... wie man Koppelstangen von Temu verbauen kann.
Die sind so billig, die gibt es für den EQA nicht einmal bei Autodoc.
Eine Woche vor Ablauf der Gewährleistung
Da scheint es ja bei den versch. Niederlassungen unterschiedliche Auffassung darüber zu geben, was "normaler" Verschleiß ist.
Erste Fahrt im Stadtverkehr mit meiner sehr zurückhaltenden Fahrweise: 16,5 kWh/100 km (ASM).
Poltern ist jetzt weg. Heute wurden beide Koppelstangen vorne gewechselt. Kosten hat der MB-Händler übernommen, wo wir vor 12 Tagen das Fahrzeug abgeholt hatten.
Dass die Stromnetz dingend für einen sich verändernden Energie-Mix ausgebaut werden müssen ist schon sehr sehr lange bekannt.
Kleine Preisfrage: Welche Partei hat in den vergangenen 20 J. die meiste Zeit den/die Bundeskanzler:In gestellt ?
... bis zu 6 Wochen später erfolgen kann.
Vermutlich sind die Abos, die monatlich laufen ganz hinten angestellt. In dem Fall ist es wahrscheinlich ratsam, das Update per USB-Stick vorzunehmen bevor das Monatsabo abgelaufen ist.
Megabombus Dein EQA hat aber wahrscheinlich den Permanentmagnet-Synchronmotor ? Der soll ja ca. 2kWh/100km sparsamer sein als der Asynchronmotor, den unser Fahrzeug hat.
Dazu braucht es kein "Steuerkabel" ...
Bei uns im Hausanschluss gibt es ein APZ-Feld und ein nicht angeschlossenes CAT-Kabel (vermutl. APL für Internetanschluss). Ein weiteres CAT-Kabel geht in die Unterverteilung in der Garage, wo die Wallbox hängt und ist ebenfalls nicht angeschlossen. Das ist aber wohl alles wg. der Wärmepumpe und einem Verbrauch > 6.000 kWh installiert worden.
... dass die Erklärung "alle drängeln, rasen und bremsen falsch" ist.
Ich füttere schon seit über 20 J. spritmonitor.de mit Daten meiner Autos und liege immer deutlich im unteren Viertel der Verbauchswerte aller Fahrzeuge des gleichen Typs. Irgendwie fahren die anderen 75% dann schon anders ...
Also nicht nur die Ladeeinrichtung, sondern auch schon der Stromkreis an sich ist anmeldepflichtig, also auch schon die Steckdose.
Da kann ich auch nur den Kopf schütteln. Eine mobile Wallbox kann sich überall in Deutschland und Europa befinden. Da macht die Meldung am Wohnort des/der Besitzer(in) absolut keinen Sinn.
Zu beachten wäre ferner gemäß §14a EnWG die verpflichtende Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW !
Steuerbarkeit bedeutet aber nicht, dass sie auch gesteuert werden kann. An unserer Wallbox liegt auch ein Steuerkabel, was aber nicht angeschlossen ist, weil der Netzbetreiber die Möglichkeit nicht nutzt.