Beiträge von lycra

    Nach Rücksprache mit der Anwältin, die die EQA Mandanten betreut habe ich nun das Anspruchsziel auch auf Rückabwicklung abgeändert.


    Der Verkäufer hatte mir telefonisch vorgerechnet was für eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden würde, und hat die Pauschaltmethode angewandt.

    Die Anwältin teilte mit, dass die Laufleistmethode die genauere wäre und man damit weniger in Abzug gebracht werden würden.


    1. 1. Pauschalmethode (0,67-Prozent-Regel): Hierbei wird 0,67% des Bruttokaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer in Abzug gebracht.


    2. 2. Laufleistungsmethode: Die Nutzungsentschädigung wird berechnet, indem der Bruttokaufpreis mit den gefahrenen Kilometern multipliziert und durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung dividiert wird.


    Habe mit Chat GPT mal die folgenden Werte dargelegt bei nem Bruttokaufpreis von 53.000 € und derzeit 87.000 km Laufleistung.


    Erwartbare Gesamtlaufleistung Nutzungsentschädigung Rückerstattung bei Wandlung
    160.000 km 29.906 € 25.094 €
    250.000 km 19.140 € 35.860 €
    300.000 km 15.950 € 39.050 €
    500.000 km 9.570 € 45.430 €


    Dann doch lieber Rückabwicklung vom Kaufvertrag, und bestenfalls dann Annahma von 1.000 Ladezyklen mit den 500km.

    Ich habe heute ein schönes Volltexturteil auf ibr-online zu Batteriespeichern an PV Anlagen gefunden. Selbe Thematik. Hersteller durfte die Batterie austauschen. Komplett neu. Sachverhalt identisch. Updateblödsinn usw. Kam bei Gericht nicht durch. Muss ich mir morgen mal als pdf schicken. Stelle ich gern hier ein. Als Argumentationsgrundlage bestimmt hilfreich.

    Moin und schon geklappt?

    Das mag Durchschnitt sein. Bei uns sind es ca 60k / Jahr. Und sehr viele dc Ladungen. Laut Tronity sind es derzeit 40% DC.

    Und das ist nicht nur Lebenszeit sondern auch Arbeitszeit, das ist im weitesten Sinne auch Geschäfts schädigend jeweils 15 Minuten länger laden zu müssen.