Genau das meine ich.. Super nervig.. Und das zieht sich nun wie Kaugummi...
Beiträge von lycra
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Habe ich heute auch erhalten bei Fahrzeug 2 ...
So nun kam für unser 2. Fahrzeug ebenfalls die Rückmeldung von Mercedes.
ZitatEs liegt kein Gewährleistungsfall vor und es besteht folglich weder ein Schadenersatzanspruch noch ein Rücktrittsrecht. Überdies würde es aber ohnehin auch an den weiteren Anspruchsvoraussetzungen fehlen. Grund des Rückrufs sind vereinzelt festgestellte Auffälligkeiten in einzelnen Fahrzeugen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass das Fahrzeug Ihrer Mandantschaft von diesen technischen Problemen betroffen ist bzw. war. Daher ist auch nicht belegt, dass von diesem Fahrzeug ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht. Der Rückruf ist eine vorsorgliche Maßnahme, die wir im Sinne unseres Mercedes-Benz Markenversprechens durchführen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Fahrzeuge den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Das Softwareupdate stellt hierzu eine wirksame Abhilfe dar.
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Ist klar mercedes, verarschen kann man sich alleine... 🙈
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Die Info kam von meinem Rechtsanwalt (Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Die Verteidigungsanzeige kam von der Anwaltskanzlei Dr. Ulmschneider & Partner von Mercedes und wurde beim Landgericht Berlin II angezeigt.
Also bei dir ca 3 Monate gedauert bis es zu diesem Schritt kam.
Bei uns sollte dann ja auch bald mal was eintrudeln von Mercedes wegen Verteidigung...
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Heute ist nun die Info eingegangen, dass sich Mercedes vor Gericht gegen die Vorwürfe verteidigen möchte. Es bleibt weiter spannend und braucht noch viel Strickzeug für die Oma...

Von wem kam die Info?
Bei uns wurde nun endlich die Klage auch eingereicht für eins der Autos.
Das zweite folgt dann hoffentlich bald ;
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enn nein, hat man vermutlich ein "angebotenes" Update freiwillig angenommen und "Kleingedrucktes" (Nutzbarkeistminderungen) akzeptiert ??
Es hieß doch das es verpflichtend ist laut KBA...
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Interessante Logik von Mercedes aus dem ersten Antwortschreiben (über einen Monat nach verstrichener Frist)...
Dann gibt es ja auch keinen Grund die Ladeleistung und Kapazität einzuschränken...
Habe ich heute auch erhalten bei Fahrzeug 2 ...
ZitatEs liegt kein Gewährleistungsfall vor und es besteht folglich weder ein Schadenersatzanspruch noch einRücktrittsrecht.
Überdies würde es aber ohnehin auch an den weiteren Anspruchsvoraussetzungen fehlen. Grund des Rückrufs sindvereinzelt festgestellte Auffälligkeiten in einzelnen Fahrzeugen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dassdas Fahrzeug Ihrer Mandantschaft von diesen technischen Problemen betroffen ist bzw. war. Daher ist auch nichtbelegt, dass von diesem Fahrzeug ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht. Der Rückruf ist eine vorsorgliche Maßnahme, diewir im Sinne unseres Mercedes-Benz Markenversprechens durchführen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsereFahrzeuge den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Das Softwareupdate stellt hierzu einewirksame Abhilfe dar.
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Interessante Logik von Mercedes aus dem ersten Antwortschreiben (über einen Monat nach verstrichener Frist)...
Dann gibt es ja auch keinen Grund die Ladeleistung und Kapazität einzuschränken...
Wie geil...
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Sorry Tippfehler, ging an Mercedes am 17.07

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Einfach nur für mich zum schauen wie lange das ganze sich hinziehen wird?
Bei uns wurde die Klage an Mercedes eingereicht. Aber woher weiß ich das es bereits beim Gericht angekommen ist?