Das hat weiter oben jemand eine andere Meinung dazu.
Ich würde da ja eher dem ADAC vertrauen: https://www.adac.de/fahrzeugwe…wallbox-angemeldet-werden
ZitatMuss eine mobile Wallbox angemeldet werden?
Neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen seit 1.1.2024 der Regelung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EnWG). Das bedeutet, dass eine Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber erforderlich ist.
Mobile Wallboxen mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW sind laut Bundesnetzagentur wie stationäre Ladeeinrichtungen zu berücksichtigen. Sie werden als steuerbare Verbrauchseinrichtung eingestuft.