Nordordinger : und wieder völlig am Thema vorbei. Ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel:
„Entsprechen die Allwetterreifen nicht den gesetzlichen Vorgaben, so begleicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die verursachten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Aber aufgepasst: Bei unzulässiger Bereifung kann die Versicherung Rückforderungen von bis zu 5000 Euro an den Fahrzeughalter stellen. Nach Feststellung der Pflichtverletzung hat der Versicherer übrigens einen Monat Zeit, die Anforderungen an Sie zu stellen.
Bei einer Kaskoversicherung hängt es von der Unfallursache ab, ob sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug übernimmt.
Sind die Ganzjahresreifen der Grund für den Unfall, beispielsweise weil der Bremsweg zu lang war, könnte die Leistung verweigert oder gekürzt werden.“
Schrift in fett von mir.
Da geht es um die Kaskoversicherung. Kontextuales Lesen und Verstehen sollten schon vorhanden sein.
Wenn die Allwetterreifen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, kann bei der Kasko gekürzt werden. Oder es kann Regress von Seiten der Versicherung in Bezug auf die Haftpflicht geltend gemacht werden.
Da Du an einer Versachlichung interessiert bist, solltest Du auch Deine zitierten Artikel verstehen und nicht einfach nur in den Raum werfen.
Regress nimmt die Versicherung auch, wenn ich betrunken einen Unfall verursache.
Allwetterreifen die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen nur noch bis zum 01.10.2024 genutzt werden.
Wird eine Nutzung darüberhinaus vorgenommen, dann entsprechen die Allwetterreifen eben genau nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben (sie sind dann unzulässig) und die Versicherung kann bei der Vollkasko kürzen oder bei der Haftpflicht den Halter bis zu 5.000 € in Regress nehmen.
Das ist doch wirklich nicht so schwierig zu begreifen.