Beiträge von E300TD

    EQA243 : ich bezahle für einen Passat keine 60.000 €. Und Volkswagen ist bei (späterer) Kulanz überheblich und arrogant. Volkswagen kommt mir nicht ins Haus. Die Derivate auch nicht. Das ist meine subjektive Ansicht.


    Ein Freund hat den neuen Tiguan 2.0 TDI mit Allrad und DSG als Firmenwagen. Der steht nur in der Werkstatt. Baujahr 2024 🤣.

    nicole-f : das ist nicht nur ein Thema für H₂, sondern für CO₂. Das kann alles laufen, wenn wir genug Überschuss haben. Windkraft kann in PTL oder H₂ gespeichert werden. Hier sind die föderalen Strukturen leider wieder hinderlich. Demnächst mit Nazis im Osten in der Regierung oder der Problembär Söder in Bayern.


    VW hat erbärmlich betrogen und musste 32 Milliarden zahlen. Die BEV von VW sind grausam. ID3 hat den „Charme“ eines Handwerkerautos aus Hartplastik.


    Chinakracher als BEV kommen für mich nicht in Frage.


    Und ich lade den EQA ausschließlich mit der PV Anlage.

    Moin.


    Effektiv ist es, einen Baum mit der Axt zu fällen und nicht mit dem Taschenmesser. Effizient ist eine geeignete Kettensäge. Das ist der Unterschied.


    Solange E-Fuels nach dem Hans-und-Franz-Verfahren (Fischer-Tropsch) hergestellt werden, ist die Energiebilanz der Herstellung immer verheerend schlecht, da das Verfahren riesige Mengen Energie benötigt. „E-Fuels“ wurden schon im zweiten Weltkrieg aus Kohle hergestellt.


    Das Verfahren zur Herstellung von BTL, exemplarisch HVO100, benötigt weniger Energie, aber immer noch viel.


    PTL (Power to Liquid) ist am Schlechtesten von der Energie Bilanz her. CO₂ aus der Luft ziehen und Kraftstoff herstellen. Das geht prima. Die Bilanz ist allerdings mies.


    All’ diese Kraftstoffe kann man nur mit erneuerbaren Energien herstellen, die dann im Überschuss vorhanden sein müssen. Dann sind E-Fuels effizient.


    Was nützt dem EQA Strom, wenn dieser aus einem Braunkohlekraftwerk stammt? Der Dreck kommt dann an anderer Stelle aus dem „Auspuff“.


    Solche Diskussionen sind immer mit Augenmaß und einem Verständnis für Physik und Chemie und (leider) BWL zu führen.


    Ich fahre in S212 seit zwei Jahren 100% GTL und tanke zwischendurch HVO100; einfach weil diese XTL Kraftstoffe 90% weniger Ruß und viel weniger CO₂ produzieren. Und für den Dieselmotor ist XTL perfekt. Das Motoröl ist nach 10.000 km immer noch golden, nicht schwarz.

    Moin.


    Teilkasko reicht für den EQA. Der Feuerlöscher ist da, um ggf. anderen Verkehrsteilnehmern zu helfen.


    Wenn der EQA brennt: raus und laufen.

    Nordordinger : und wieder völlig am Thema vorbei. Ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel:


    Entsprechen die Allwetterreifen nicht den gesetzlichen Vorgaben, so begleicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die verursachten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Aber aufgepasst: Bei unzulässiger Bereifung kann die Versicherung Rückforderungen von bis zu 5000 Euro an den Fahrzeughalter stellen. Nach Feststellung der Pflichtverletzung hat der Versicherer übrigens einen Monat Zeit, die Anforderungen an Sie zu stellen.

    Bei einer Kaskoversicherung hängt es von der Unfallursache ab, ob sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug übernimmt.


    Sind die Ganzjahresreifen der Grund für den Unfall, beispielsweise weil der Bremsweg zu lang war, könnte die Leistung verweigert oder gekürzt werden.“


    Schrift in fett von mir.


    Da geht es um die Kaskoversicherung. Kontextuales Lesen und Verstehen sollten schon vorhanden sein.


    Wenn die Allwetterreifen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, kann bei der Kasko gekürzt werden. Oder es kann Regress von Seiten der Versicherung in Bezug auf die Haftpflicht geltend gemacht werden.


    Da Du an einer Versachlichung interessiert bist, solltest Du auch Deine zitierten Artikel verstehen und nicht einfach nur in den Raum werfen.


    Regress nimmt die Versicherung auch, wenn ich betrunken einen Unfall verursache.


    Allwetterreifen die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen nur noch bis zum 01.10.2024 genutzt werden.


    Wird eine Nutzung darüberhinaus vorgenommen, dann entsprechen die Allwetterreifen eben genau nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben (sie sind dann unzulässig) und die Versicherung kann bei der Vollkasko kürzen oder bei der Haftpflicht den Halter bis zu 5.000 € in Regress nehmen.


    Das ist doch wirklich nicht so schwierig zu begreifen.