Andere Gerichte haben dazu schon Stellung genommen:
Laut einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 4 O 376/24) berechtigt eine deutlich zu geringe Reichweite bei E-Autos zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Weicht die im Labor gemessene WLTP-Reichweite um mehr als 10 % von der Herstellerangabe ab, liegt ein erheblicher Sachmangel vor.
Hat in Stuttgart überhaupt jemand schon ein Urteil wegen erheblicher Mangel und Rückabwicklung Kaufvertrag?