Beiträge von Simson

    Ja, das Thema Service ist auch so ein Kapitel. Ich halte die Preise von MB auch für sehr sportlich - die sind ein Werkstatt- Wirtschaftlichkeits Maßnahme. Viel für nix. Die Preise ergeben sich hauptsächlich aus einer extrem aufgeblähten Auflistung von mehr oder weniger relevanten „Kontrollen“. Klingt für einen Laien mächtig viel. Am Ende geht ein Azubi mit einer Handlampe mal unter einem Auto durch und hat 20 Punkte in einem erledigt.

    Ich habe eine Werkstatt Kette gefunden, die die Werksvorgaben für die Hälfte erledigt.

    Tesla verzichtet fast gänzlich auf kleinteilige Service Vorgaben….

    Ja, Schadenersatz für Mehrkosten oder unnütze Kosten ist der 2. Teil der Pein. Ich denke, hier sollte man alles aufführen, was sich auch belegen lässt bzw. wofür du starke Indizien/ Nachweise hast.Am Ende wirst du deine Ansprüche glaubhaft belegen müssen. In einer Korrespondenz mit MB würde ich immer zu einer z.B. aber nicht abschließend Formulierung greifen. Zusätzlich gibt Themen, die etwas schwerer greifbar sind z.B. altert ein PKW als Laternenparker schneller, als in einer Garage….


    Viele Grüße

    Hallo Stephan,

    meine Antwort bezog sich auf den Beitrag davor.

    Ich stimme dir in der Sache weitgehend zu, habe aber ein Bauchgrummeln mit der Müßigkeit einer Diskussion: Wir sollten schon Recht bekommen, wenn wir Recht haben.

    In einem Punkt würde ich aber Abstriche machen wollen. Es sei MB zugestanden, mal bei einem Produkt einen Fehler zu haben und in die Nachbesserung zu gehen, sogar 2mal. Diese muss aber zeitnah und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Hiermit ist MB aber meilenweit entfernt. Damit begründet sich u.a. das Recht der Rückabwicklung des Kaufvertrages lt. BGB.


    Viele Grüße

    Andere Gerichte haben dazu schon Stellung genommen:

    Laut einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 4 O 376/24) berechtigt eine deutlich zu geringe Reichweite bei E-Autos zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Weicht die im Labor gemessene WLTP-Reichweite um mehr als 10 % von der Herstellerangabe ab, liegt ein erheblicher Sachmangel vor.


    Hat in Stuttgart überhaupt jemand schon ein Urteil wegen erheblicher Mangel und Rückabwicklung Kaufvertrag?

    Hallo Stephan, verstehe ich das richtig: Die Versicherung zahlt dir einen Betrag gegen eine Sache, für die diese Versicherung eigentlich abgeschlossen wurde?

    Die Haustratversicherung zahlt Geld, wenn ich den Hausrat abschaffe oder so ähnlich 🤔


    Neben der Tatsache, dass der EQA im freien Markt aktuell nahezu unverkäuflich sein wird, sollte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Produktmangel deutlich mehr bringen als die „mache es nicht Prämie“ des Versicherers - es sei denn du hast schon richtig viele km auf dem Tacho.

    Viele Grüße

    Ich habe mittlerweile große Sorge, dass es MB egal ist, ob die im nächsten Jahr vorhanden Fahrzeuge stillgelegt werden …

    Dann sollte doch die rechtliche Position nicht mehr verhandelbar sein und obendrauf noch Dringlichkeit dazu kommen. Gut, bis dahin werden sich die Fahrzeuge im freien Bestand weiter reduziert haben und Fahrzeuge mit hoher km Leistung müssen sich eine hohe Entschädigung für Nutzung anrechnen lassen. Bin noch am überlegen, ob ich mir mal etwas Öffentlichkeit zum Hobby mache…. Das Verhalten von MB ist kaufmännisch vielleicht noch nachvollziehbar ( wenn auch in Sachen NPS eine Katastrophe), dass hier die deutschen Gerichte mit ihrem Kurs auch noch mitmachen, ist an der Grenze zur Pflichtverletzung.