Hallo zusammen,
Habt ihr ein Aktenzeichen von dem Urteil. Das müsste ja auch irgendwann öffentlich einsehbar sein. Natürlich würde ich mich auch über eine anonymisierte Vorabversion freuen.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
Habt ihr ein Aktenzeichen von dem Urteil. Das müsste ja auch irgendwann öffentlich einsehbar sein. Natürlich würde ich mich auch über eine anonymisierte Vorabversion freuen.
Viele Grüße
Hallo Lycra,
Bist du auf die normale Fahrzeuggarantie gegangen?
Ich sehe noch 2 Ansätze:
- der Akku hat doch eine separate Garantie ( 8Jahre oder 160.000km)
- der Mangel bestand doch schon wàhrend der der normalen, bei Geschäftswagen eben halt nur 1 jährigen Garantiezeit, den konntest du als Laie niemals erkennen.
Hat das hier jemand in seinen Klagen verwendet?
Viele Grüße Simson
Ja, das Thema Service ist auch so ein Kapitel. Ich halte die Preise von MB auch für sehr sportlich - die sind ein Werkstatt- Wirtschaftlichkeits Maßnahme. Viel für nix. Die Preise ergeben sich hauptsächlich aus einer extrem aufgeblähten Auflistung von mehr oder weniger relevanten „Kontrollen“. Klingt für einen Laien mächtig viel. Am Ende geht ein Azubi mit einer Handlampe mal unter einem Auto durch und hat 20 Punkte in einem erledigt.
Ich habe eine Werkstatt Kette gefunden, die die Werksvorgaben für die Hälfte erledigt.
Tesla verzichtet fast gänzlich auf kleinteilige Service Vorgaben….
Ja, Schadenersatz für Mehrkosten oder unnütze Kosten ist der 2. Teil der Pein. Ich denke, hier sollte man alles aufführen, was sich auch belegen lässt bzw. wofür du starke Indizien/ Nachweise hast.Am Ende wirst du deine Ansprüche glaubhaft belegen müssen. In einer Korrespondenz mit MB würde ich immer zu einer z.B. aber nicht abschließend Formulierung greifen. Zusätzlich gibt Themen, die etwas schwerer greifbar sind z.B. altert ein PKW als Laternenparker schneller, als in einer Garage….
Viele Grüße
Hallo Stephan,
meine Antwort bezog sich auf den Beitrag davor.
Ich stimme dir in der Sache weitgehend zu, habe aber ein Bauchgrummeln mit der Müßigkeit einer Diskussion: Wir sollten schon Recht bekommen, wenn wir Recht haben.
In einem Punkt würde ich aber Abstriche machen wollen. Es sei MB zugestanden, mal bei einem Produkt einen Fehler zu haben und in die Nachbesserung zu gehen, sogar 2mal. Diese muss aber zeitnah und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Hiermit ist MB aber meilenweit entfernt. Damit begründet sich u.a. das Recht der Rückabwicklung des Kaufvertrages lt. BGB.
Viele Grüße
Danke für die Darstellung.
Meine Logik wäre an dieser Stelle, dass mit einer 80% Limitierung der Hochvoltbatterie auch nur 80% der Reichweite erreicht werden. Da brauche ich eigentlich keinen Gutachter mehr, denn das sagt schon der gesunde Menschenverstand - außer man glaubt an Globuli …
Viele Grüße
Andere Gerichte haben dazu schon Stellung genommen:
Laut einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 4 O 376/24) berechtigt eine deutlich zu geringe Reichweite bei E-Autos zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Weicht die im Labor gemessene WLTP-Reichweite um mehr als 10 % von der Herstellerangabe ab, liegt ein erheblicher Sachmangel vor.
Hat in Stuttgart überhaupt jemand schon ein Urteil wegen erheblicher Mangel und Rückabwicklung Kaufvertrag?
… ist ja auch klar, jeweils Freitags 14:00 Uhr ist außerhalb der Dienstzeiten. Da wird auch das nächste Mal nix rauskommen 🫣
Hallo Stephan, verstehe ich das richtig: Die Versicherung zahlt dir einen Betrag gegen eine Sache, für die diese Versicherung eigentlich abgeschlossen wurde?
Die Haustratversicherung zahlt Geld, wenn ich den Hausrat abschaffe oder so ähnlich 🤔
Neben der Tatsache, dass der EQA im freien Markt aktuell nahezu unverkäuflich sein wird, sollte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Produktmangel deutlich mehr bringen als die „mache es nicht Prämie“ des Versicherers - es sei denn du hast schon richtig viele km auf dem Tacho.
Viele Grüße
Ich habe mittlerweile große Sorge, dass es MB egal ist, ob die im nächsten Jahr vorhanden Fahrzeuge stillgelegt werden …
Dann sollte doch die rechtliche Position nicht mehr verhandelbar sein und obendrauf noch Dringlichkeit dazu kommen. Gut, bis dahin werden sich die Fahrzeuge im freien Bestand weiter reduziert haben und Fahrzeuge mit hoher km Leistung müssen sich eine hohe Entschädigung für Nutzung anrechnen lassen. Bin noch am überlegen, ob ich mir mal etwas Öffentlichkeit zum Hobby mache…. Das Verhalten von MB ist kaufmännisch vielleicht noch nachvollziehbar ( wenn auch in Sachen NPS eine Katastrophe), dass hier die deutschen Gerichte mit ihrem Kurs auch noch mitmachen, ist an der Grenze zur Pflichtverletzung.