Ja, Schadenersatz für Mehrkosten oder unnütze Kosten ist der 2. Teil der Pein. Ich denke, hier sollte man alles aufführen, was sich auch belegen lässt bzw. wofür du starke Indizien/ Nachweise hast.Am Ende wirst du deine Ansprüche glaubhaft belegen müssen. In einer Korrespondenz mit MB würde ich immer zu einer z.B. aber nicht abschließend Formulierung greifen. Zusätzlich gibt Themen, die etwas schwerer greifbar sind z.B. altert ein PKW als Laternenparker schneller, als in einer Garage….
Viele Grüße